Nachkredit für Sanierung erfordert fakultatives Referendum

Die ARA Worblental plant per Ende Oktober 2018 den Rahmenvertrag inkl. Anhang zur Übernahme der regional relevanten Kanäle und Sonderbauwerke unterzeichnen zu können. Auf denselben Zeitpunkt beabsichtigt die Gemeinde Arni die Kanäle und Sonderbauwerke im Gemeindegebiet der ARA Worblental zu übertragen.

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Es handelt sich um den Kanalisationsabschnitt Arnisäge bis zum Anschlusspunkt an das Netz der Nachbargemeinde Biglen. Vor der Übergabe an den Gemeindeverband müssen die Abwasseranlagen in einen guten Zustand gebracht werden.

Der Rahmenvertrag inkl. Anhang wird voraussichtlich an der Gemeindeversammlung vom Dezember 2018 der Stimmbevölkerung vorgelegt.

Anlässlich seiner Sitzung vom 1. Juni 2018 hat der Gemeinderat einen Nachkredit von Fr. 70'000.00 (Erfolgsrechnung) für die Sanierung der ARA-Kanäle und Hochwasserentlastungen im Bereich Arnisäge bis Gemeindegrenze Biglen genehmigt. Der Betrag ist in der Investitionsrechnung 2018 vorgesehen. Abklärungen mit dem Amt für Gemeinden und Raumordnung haben ergeben, dass der Kredit der Erfolgsrechnung zu belasten ist, da die Anlagen nach der Sanierung dem ARA-Verband Worblental abgetreten werden sollen. Durch die Abtretung ist keine mehrjährige Nutzen möglich (Voraussetzung für Investitionsbeitrag). Weil der bewilligte Betrag die Kreditlimite des Gemeinderates für einmalige Ausgaben von Fr. 50'000.00 übersteigt, unterliegt dieser Gemeinderatsbeschluss dem fakultativen Referendum (Art. 42 ff Organisationsreglement).

Der stimmberechtigten Bevölkerung der Einwohnergemeinde Arni steht somit die Möglichkeit des fakultativen Referendums offen. Damit das Referendum zustande kommt, müssen mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit Bekanntmachung des Beschlusses mit ihrer Unterschrift die Vorlage des Geschäfts an der nächsten Gemeindeversammlung verlangen. Die Referendumsfrist beginnt am Freitag, 22. Juni 2018 und dauert bis am Montag, 23. Juli 2018. Die Unterschriften sind bis spätestens am 23. Juli 2018 bei der Gemeindeverwaltung Arni, Dreierweg 7, 3508 Arni, einzureichen. Die Unterlagen zu diesem Geschäft liegen ab dem 21. Juni 2018 bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.

-Mitteilung der Gemeinde Arni (mis)

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