Neuenburger Kantonsgericht weist Rekurs gegen Windpark zurück
Das Kantonsgericht sieht beim Windpark Quatre Bornes in Neuenburg nichts, dass man beanstanden könnte. Entsprechend wurden Einsprachen dagegen abgewiesen.
Das Wichtigste in Kürze
- Einsprachen gegen Anlagen im Windpark Quarte Bornes in Neuenburg wurden abgewiesen.
- Das Kantonsgericht fasste diesen Entschluss nach der Prüfung der Umweltbelastung.
Das Neuenburger Kantonsgericht hat Einsprachen der Gegnerschaft von drei Windkraftanlagen des Windparks Quarte Bornes in der Gemeinde Val-de-Ruz abgewiesen. Dieser Entscheid kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Das Gericht fällte sein Urteil nach Überprüfung der verschiedenen Aspekte bei Umweltbelastung, Energieeffizienz, Naturschutz und Biodiversität, wie der Westschweizer Stromkonzern Groupe E als Bauherrschaft am Dienstag mitteilte. Namentlich das anerkannte nationale Interesse gab den Ausschlag. Auch gab es gemäss dem Gericht am kantonalen Richtplan nichts zu beanstanden. Die geplanten Kompensationsmassnahmen bezeichnete es als zweckmässig.
Der Gerichtsentscheid betrifft lediglich die drei im Kanton Neuenburg liegenden Projekte des Windparks Quatre Bornes. Sechs Windkraftanlagen im Kanton Bern sind noch Gegenstand von Verfahren. Der Windpark soll in der Nähe des Chasseral, des dritthöchsten Berges im Jura, zu stehen kommen.