Nidwalden führt bürgerfreundlicheres Einspracheverfahren ein
Im Kanton Nidwalden sollen die von der Justiz- und Sicherheitsdirektion erlassenen Verkehrsbeschränkungen neu mit einer Einsprache statt mit einer Beschwerde angefochten werden können. Der Landrat ist mit der von der Regierung vorgeschlagenen Änderung einverstanden.
Das Kantonsparlament behandelte am Mittwoch in erster Lesung eine Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes. Ziel der Neuerung sei es, dass Personen, die von Verkehrsbeschränkungen betroffen seien, sich früher einbringen könnten, erklärte Justizdirektorin Karin Kayser-Frutschi (Mitte) im Landrat.
Bürgerfreundlicher und effizienter
Das Verfahren werde damit bürgerfreundlicher und effizienter. In Nidwalden werden heute Verkehrsbeschränkungen von der kantonalen Justiz- und Sicherheitsdirektion im Amtsblatt publiziert.
Wer mit einer solchen Anordnung nicht einverstanden ist, muss beim Regierungsrat Verwaltungsbeschwerde erheben.
Die Verwaltungsbeschwerde sei für diese Fälle aber das falsche Instrument, waren sich Regierungsrat und sämtliche Fraktionen einig.
Einspracherecht als Lösung
Sie bringe allen Beteiligten einen oft unnötigen Aufwand. Zudem gingen die Personen, welche die Beschwerde erheben würden, ein Kostenrisiko ein. Für angeordnete Verkehrsbeschränkungen wird es deswegen neu ein Einspracherecht geben.
Das Rechtsmittelverfahren wird damit niederschwelliger. Das Kostenrisiko entfällt, und eine Einigung kann so unter Umständen auch mit geringen Anpassungen ohne weitere Rechtsmittel erzielt werden.
Die Schlussabstimmung findet nach der zweiten Lesung statt.