Nidwaldner Regierung sieht Senkung von Pflegetaxen vor
Die Regierung will Pflegetaxen für Heime und Spitex senken und das Krankenversicherungsgesetz sowie die Pflegefinanzierungsverordnung anpassen.
Die Nidwaldner Regierung plant Anpassungen im Krankenversicherungsgesetz und in der Pflegefinanzierungsverordnung. Dabei sollen unter anderem die Pflegetaxen für Pflegeheime und Spitex-Organisationen gesenkt werden.
Pflegeheime, die ambulante Leistungen erbringen, sollen künftig maximal 85 statt 90 Prozent der Norm-Taxe erhalten, wie es in der Mitteilung der Staatskanzlei vom Donnerstag hiess. Die Regierung begründet die Senkung damit, dass die Wegkosten für die Heime wegfallen.
Ebenfalls gesenkt werden sollen die Taxen für Spitex-Organisationen, die Pflegepersonen einsetzen, die im selben Haushalt wie die pflegebedürftige Person leben oder deren Angehörige sind. Denn laut Regierung verbreitet sich dieses Geschäftsmodell immer mehr. Angesichts des geringeren Aufwands wird die Entschädigung auf maximal 70 Prozent der Norm-Taxe begrenzt.
Kritik an den geplantenen Änderungen
In der Vernehmlassung wurde die Senkung der Pflegeheimtaxe vereinzelt bemängelt, wie es in der Mitteilung hiess. Es besteht Befürchtung, dass dadurch das Angebot weniger attraktiv wird. Auch gingen Meinungen bei Senkung von den Taxen der Spitex auseinander.
Gemäss Regierungsrat handelt es sich um einen «vorläufigen Ansatz». Es werde eine Lösung angestrebt, die für alle Beteiligten akzeptabel, jedoch auch wirtschaftlich tragfähig sei, wie sich Regierungsrat Peter Truttmann (GLP) in der Mitteilung zitieren liess. «Wenn es einer Korrektur bedarf, werden wir reagieren.»
Digitalisierung und zeitnahe Vergütungen geplant
Dagegen unbestritten war die geplante Digitalisierung bei der Antrags- und Rechnungsstellung. Pflegeheime, Spitex-Organisationen und selbstständig tätige Pflegefachpersonen können so künftig von einer zeitnahen Vergütung der Pflegeleistungen profitieren.
Das Geschäft wird im kommenden Jahr vom Landrat beraten. Die Änderungen sollen voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2025 in Kraft treten.