Rat diskutiert über flächendeckendes Betreuungsangebot in Zug

Der Kantonsrat berät, ob Kinder nach dem Mutterschaftsurlaub einen Betreuungsplatz erhalten sollen.

Eine typische Kita in Deutschland - auch hier ist das Betreuungsangebot wegen Personalmangels zeitweilig eingeschränkt.
Der Zuger Kantonsrat diskutiert über die Finanzierung von Betreuungsplätzen für Kinder. - Wolf von Dewitz/dpa

Der Zuger Kantonsrat befasst sich am Donnerstag mit der Frage, ob den Kindern ab Ende des Mutterschaftsurlaubs ein Betreuungsplatz zur Verfügung stehen soll. Für die zweite Lesung des Geschäfts gingen mehrere Änderungsanträge ein.

Ein überparteilicher Antrag fordert, dass Gemeinden nicht verpflichtet sein sollen, in der Oberstufe eine Mittagsverpflegung anzubieten. Der Regierungsrat ist gegen diesen Antrag, die vorberatende Kommission unterstützt ihn.

Die FDP will, dass auch Nannys die Tagesbetreuung übernehmen können, da sie flexibler auf Familienbedürfnisse eingehen könnten. Regierung und Kommission sind dagegen.

SVP lehnt Kantonsfinanzierung ab

Die SVP lehnt eine Kantonsfinanzierung für Betreuungseinrichtungen ab und sieht das, wenn überhaupt nötig, als Aufgabe der Gemeinden. Die Regierung spricht sich gegen den Antrag aus.

Mit der Gesetzesvorlage werden die Gemeinden verpflichtet, ein flächendeckendes Betreuungsangebot bereitzustellen, damit die Kinder bis zum Eintritt in den Kindergarten und im Schulalter tagsüber betreut werden.

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Kommentare

User #2933 (nicht angemeldet)

Ich schlage ein neues Modell vor. Alle geborenen Kinder werden in neu geschaffenen "Regionalheimen" plaziert. Dort können sich Ehepaare und ehemals Alleinerziehende gelegentlich ein Kind abholen, falls ihnen gerade danach ist. Anschliessend bringen sie es wieder zurück. Die Kosten werden vom Bund und den Kantonen übernommen!

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