Rat diskutiert über flächendeckendes Betreuungsangebot in Zug
Der Kantonsrat berät, ob Kinder nach dem Mutterschaftsurlaub einen Betreuungsplatz erhalten sollen.
Der Zuger Kantonsrat befasst sich am Donnerstag mit der Frage, ob den Kindern ab Ende des Mutterschaftsurlaubs ein Betreuungsplatz zur Verfügung stehen soll. Für die zweite Lesung des Geschäfts gingen mehrere Änderungsanträge ein.
Ein überparteilicher Antrag fordert, dass Gemeinden nicht verpflichtet sein sollen, in der Oberstufe eine Mittagsverpflegung anzubieten. Der Regierungsrat ist gegen diesen Antrag, die vorberatende Kommission unterstützt ihn.
Die FDP will, dass auch Nannys die Tagesbetreuung übernehmen können, da sie flexibler auf Familienbedürfnisse eingehen könnten. Regierung und Kommission sind dagegen.
SVP lehnt Kantonsfinanzierung ab
Die SVP lehnt eine Kantonsfinanzierung für Betreuungseinrichtungen ab und sieht das, wenn überhaupt nötig, als Aufgabe der Gemeinden. Die Regierung spricht sich gegen den Antrag aus.
Mit der Gesetzesvorlage werden die Gemeinden verpflichtet, ein flächendeckendes Betreuungsangebot bereitzustellen, damit die Kinder bis zum Eintritt in den Kindergarten und im Schulalter tagsüber betreut werden.