Keine Klage nach Panne bei Abstimmung über Transparenzinitiative
Das Initiativkomitee der Zuger Transparenzinitiative verzichtet auf eine Staatshaftungsklage nach Ungültigkeitserklärung der ersten Abstimmung.
Die Ungültigerklärung der ersten Abstimmung über die Zuger Transparenzinitiative hat kein gerichtliches Nachspiel. Das Initiativkomitee verzichtet auf eine Staatshaftungsklage.
Die Initiantinnen und Initianten informierten am Donnerstag in einem Communiqué über ihren Entscheid. Sie begründeten diesen mit den mit einer Klage verbundenen finanziellen Risiken. Diese könne das Komitee nicht tragen.
Die Stimmenden im Kanton Zug hatten am 9. Februar 2024 ein erstes Mal über das Volksbegehren der Jungen Alternativen und den Gegenvorschlag abgestimmt. Noch am selben Tag erklärte die Kantonsregierung den Urnengang jedoch für ungültig. Ihr zufolge waren ungültige Stimmzettel teilweise mitgezählt worden.
Fachleute konsultiert, aber keine klare Sachlage
Das Initiativkomitee konsultierte in der Folge nach eigener Aussage Fachleute für Staatsrecht: Dabei ging es insbesondere um die Frage, ob allenfalls der Staat für die durch die Wiederholung der Abstimmung entstandenen zusätzlichen Kampagnenkosten aufzukommen habe.
Gemäss der rechtlichen Einschätzung sei die Sachlage für eine Staatshaftungsklage zu unklar, hiess es in der Mitteilung des Initiativkomitees vom Donnerstag. Es existierten zu wenige vergleichbare Präzedenzfälle. Zudem wäre es ein Novum, dass eine Partei die Kosten für eine Kampagne zurückerstattet erhielte.
Das Komitee hielt allerdings zugleich fest, es sei frustrierend, dass ihm aufgrund des Handelns der Regierung ein derart grosser finanzieller Schaden entstehe. Das Vorgehen des Regierungsrats bezeichnete es als fahrlässig.
Wiederholung der Abstimmung und zukünftige Pläne
Die Abstimmung über die Zuger Transparenzinitiative wurde schliesslich am 22. September des vergangenen Jahres wiederholt. Die Stimmenden verwarfen dabei das Volksbegehren, nahmen jedoch den Gegenvorschlag mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 52 Prozent an.
Damit werden ausschliesslich die Grundsätze der Initiative bezüglich Finanzierung und Interessenbindung auf Verfassungsstufe verankert. Die konkrete Ausgestaltung kommt ins Gesetz.
Das Komitee will sich nun nach eigener Aussage auf die entsprechenden Arbeiten im Kantonsrat konzentrieren und sich dort für eine griffige Regelung einsetzen.