Schaffhauser Kantonsrat gegen längeren Mutterschaftsurlaub
Der Kanton Schaffhausen führt keinen vorgeburtlichen Mutterschaftsurlaub für seine Mitarbeiterinnen ein.
Der Kanton Schaffhausen führt für seine Mitarbeiterinnen keinen vorgeburtlichen Mutterschaftsurlaub ein. Der Kantonsrat hat sich am Montag mit 29 zu 25 Stimmen gegen eine entsprechende Vorlage ausgesprochen.
Die Vorlage des Regierungsrates hätte einen Mutterschaftsurlaub vorgesehen, der zwei Wochen vor dem ärztlich bestimmten Geburtstermin zwingend beginnen und insgesamt 19 Wochen dauern sollte. Derzeit gewährt der Kanton Schaffhausen seinen Angestellten bei Schwangerschaft und Niederkunft einen Mutterschaftsurlaub von vier Monaten, also gut 17 Wochen.
Einen Ausbau lehnte eine Mehrheit des Kantonsrats aber ab. Mit der heutigen Lösung gehe der Kanton Schaffhausen bereits über das landesweit vorgegebene Minimum von 14 Wochen hinaus.
Kantonsangestellte sollten gegenüber der Privatwirtschaft nicht weiter bevorzugt werden. Kleine Unternehmen, die sich derartige Grosszügigkeiten nicht leisten könnten, würden damit bei der Suche nach Fachkräften unter Druck gesetzt.
Minderheit fordert besseren Mütter-Schutz
Eine Minderheit des Kantonsrats wies hingegen darauf hin, dass der aktuelle Mutterschutz für die medizinischen Bedürfnisse und die Erholung vieler Mütter nicht ausreichend sei. Viele schwangere Angestellte müssten heute zusätzlich unbezahlten Urlaub nehmen.
Der finanzielle Mehraufwand für den Kanton Schaffhausen wäre gemäss Antrag des Regierungsrates «überschaubar» gewesen. Er ging davon aus, dass die Ausweitung des Mutterschaftsurlaubes jährliche Mehrkosten von schätzungsweise 115'000 Franken verursacht hätte.
Knapper Entscheid im Kantonsrat
Der am Montag abgelehnte Antrag des Regierungsrates zur Änderung des Gesetzes über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals ging auf eine Motion aus dem Kantonsrat zurück, mit der ein vorgeburtlicher Mutterschutz gefordert worden war. Auch dieser Vorstoss führte damals zu zwei beinahe gleich grossen Lagern – er wurde im Januar 2023 nur knapp mit 26 zu 25 Stimmen für erheblich erklärt.