Schaffhauser Kantonsrat setzt Bundesgerichts-Urteil um

Der Kantonsrat hat beschlossen, die «Umsetzungsinitiative» zur Transparenz-Initiative zusammen mit einem Gegenvorschlag den Stimmberechtigten vorzulegen.

Im Schaffhauser Kantonsratssaal hat am Montag die Debatte über das Budget 2024 begonnen. (Symbolbild)
Schaffhausen setzt Bundesgerichtsurteil zur Transparenzinitiative um. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Der Schaffhauser Kantonsrat hat beschlossen, den Stimmberechtigten die «Umsetzungsinitiative» zur Transparenz-Initiative zusammen mit einem Gegenvorschlag vorzulegen. Der Kantonsrat setzt damit ein Urteil des Bundesgerichts um.

Der Entscheid an der Sitzung des Schaffhauser Kantonsrats am Montag war unumstritten. Aufgrund der Vorgaben des Bundesgerichts hatte das Parlament allerdings auch nicht mehr viel Spielraum.

Das Bundesgericht kippte Ende März einen früheren Entscheid des Kantonsrats zur Politikfinanzierung, weil er die Rechte der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger verletzte.

In dem Beschluss ging es um die Umsetzung der bereits im Februar 2020 von den Schaffhauser Stimmberechtigten angenommenen «Transparenzinitiative». Das Stimmvolk hatte die Initiative, die relativ strenge Vorgaben für die Finanzierung von Parteien und Kampagnen macht, klar angenommen.

Bürgerliche Mehrheit gegen strengere Regelungen

Die bürgerliche Mehrheit des Kantonsrats und auch die Regierung fanden die geforderten Regelungen jedoch zu kompliziert. Die FDP reichte eine Motion «Für Transparenz – aber mit Augenmass» ein, die den fraglichen Verfassungsartikel nur ganz allgemein formulieren wollte. Die Details sollten in einem Gesetz geregelt werden.

Die Befürworter der ursprünglichen Initiative lancierten daraufhin eine «Umsetzungsinitiative» zur Durchsetzung ihrer ursprünglichen Forderungen. Doch die bürgerliche Mehrheit erklärte die FDP-Motion für erheblich und beschloss, den Stimmberechtigten vorerst nur diese stark abgeschwächte Version vorzulegen.

Über die «Umsetzungsinitiative» und einen allfälligen Gegenvorschlag dazu sollte nur abgestimmt werden, wenn die auf der Motion basierende Verfassungsänderung abgelehnt wird. SP, Grüne und der Verein Komitee für Transparenz zogen dagegen vor Bundesgericht.

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