Schwyzer Regierung spricht sich gegen Lehrpersonen-Statistik aus
Der Schwyzer Regierungsrat spricht sich gegen die Erhebung der Qualifikationen von Lehrpersonen aus.
Der Schwyzer Regierungsrat hat sich gegen die Erhebung der Qualifikationen von Lehrpersonen in einer Statistik ausgesprochen. Das Amt für Volksschulen und Sport verfüge bereits über die erforderlichen Daten, so die Begründung.
Aufgrund des Lehrpersonenmangels unterrichteten zunehmend Personen ohne Lehrdiplom, machten Mitglieder der SP in einem Postulat geltend. Es sei wichtig, aussagekräftige Zahlen darüber zu haben, wie viele Personen mit und ohne stufen- oder fachgerechter Qualifikation unterrichteten.
Wertungen wie «qualifiziert», «teilweise qualifiziert» oder «nicht qualifiziert» böten zu viel Interpretationsspielraum und seien ungeeignet, so die Postulanten. Stattdessen schlugen sie vor, die Lehrpersonen in konkretere Haupt- und Unterkategorien einzuordnen.
Regierungsrats Antwort auf das Postulat
Der Regierungsrat empfiehlt, das Postulat nicht erheblich zu erklären, wie es in seiner Antwort vom Donnerstag hiess. Er sei jedoch bereit, den jährlichen Bericht des Amts für Volksschulen und Sport um die Kategorie «Unterrichtende Person ohne EDK-anerkanntes Lehrdiplom» zu ergänzen.
Der Regierungsrat fügte an, dass unterschiedliche Ausgangslagen bestünden. Während die Gemeinden und Bezirke für die Volksschulen verantwortlich seien, obliege dem Kanton die Zuständigkeit für die Sekundarstufe II. Entsprechend unterschieden sich die gesetzlichen Regelungen.
In den Volksschulen, wo der Lehrpersonenmangel am grössten sei, würden Lehrdiplome anerkannt, die den Vorgaben des EDK-Reglements entsprächen. Qualifizierte Personen ohne anerkannten Abschluss könnten jedoch eine dauerhafte oder befristete Lehrbewilligung erhalten.
Lehrbewilligungen und ihre Befristung
Befristete Lehrbewilligungen werden jährlich und für maximal drei Jahre ausgestellt, wie es hiess. Aufgrund des akuten Lehrpersonenmangels habe der Erziehungsrat die Befristung jedoch bis Ende Juli 2029 aufgehoben.
Für den Unterricht an Maturitäts- sowie Fachmittelschulen hingegen brauche es zwingend eine fachwissenschaftliche Ausbildung mit Masterabschluss sowie eine berufliche Ausbildung. Auch an Berufsschulen sind ein Hochschulabschluss oder eine Höhere Berufsbildung mit berufspädagogischer Bildung vorausgesetzt.