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Solothurner Parlament will neue Stein- und Schottergärten verbieten

Keystone-SDA Regional
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Solothurn,

Der Solothurner Kantonsrat beschloss am Dienstag, neue Stein- und Schottergärten im Kanton zu verbieten.

Pflanzen in einem Steingarten
Pflanzen in einem Steingarten - dpa/AFP/Archiv

Der Solothurner Kantonsrat will das Anlegen neuer Stein- und Schottergärten im Kanton untersagen. Das ist eine der Änderungen, die der Kantonsrat am Dienstag mit dem geänderten Planungs- und Baugesetz sowie der Kantonalen Bauverordnung beschloss.

In der Schlussabstimmung wurde das nötige Zweidrittelsmehr für die Gesetzesänderung deutlich erreicht, gegen einen Teil der Stimmen der SVP. Zuvor war über mehrere Einzelpunkte intensiv diskutiert und abgestimmt worden.

Beat Künzli (SVP) sagte, ein Verbot von Stein- und Schottergärten wäre «ein massiver Eingriff in die Eigentumsrechte der Hausbesitzer und die Autonomie der Gemeinden».

Thomas Lüthi (GLP) entgegnete, es handle sich nicht um ein absolutes Verbot. Wenn die Steine durch Steinbrech oder andere Pflanzen bewachsen seien, gelte die Fläche als anrechenbare Grünfläche und sei deshalb weiterhin erlaubt.

Kontroverse Diskussionen im Rat

In der Diskussion wurde weiter betont, dass bestehende Steingärten von der Regelung nicht betroffen seien.

Neben dem Verbot neuer Stein- und Schottergärten sprach sich die Mehrheit des Kantonsrat auch für den Absatz aus, der das Anpflanzen von invasiven gebietsfremden Pflanzen untersagt. Die Gegner hatten argumentiert, dies sei bereits durch nationale Gesetze sichergestellt und müsse vom Kanton nicht zusätzlich festgeschrieben werden.

Die angepassten Vorschriften erlauben ausserdem, vollständig im Gebäudeinnern aufgestellte Wärmepumpen nur noch 30 Tage vor Baubeginn anzumelden; anstelle eines ordentlichen Baugesuchs. Keiner Baubewilligung bedürfen ausserhalb der Bauzone zudem temporäre Einrichtungen, die höchstens drei Monate pro Kalenderjahr dort bleiben.

Nicht durchgekommen ist der Vorschlag, dass die Gemeinde bei Neubauten mit mehr als zehn Auto-Parkplätzen die Anzahl Tiefgaragenplätze vorgeben kann. Auf Antrag der FDP wurde diese Möglichkeit wieder gestrichen.

Kommentare

User #6048 (nicht angemeldet)

Das kommt davon, wenn man linksgrün das Sagen übergibt. Es wird bald noch viel schlimmer kommen und der Staat (oder Kanton/Gemeinde) greift noch tiefer in die Privatsphäre der Bürger ein bzw. überwacht sie. Das kennt man doch, zb in der ehemaligen DDR oder im heutigen Nordkorea. Mir wird keiner vorschreiben, wie mein Garten auf meinem Grundstück aussehen hat, sonst werde ich zum Michael Kohlhaas (-> vielleicht die Geschichte mal lesen)

User #2722 (nicht angemeldet)

ja dann sagt halt der kanton was geht, schliesslich bezahlt der ja auch alle vorplätze und den ganzen umschwung der zu einem haus gehört...i muess go chötzle

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