Solothurner Volk stimmt für Corona-Entschädigung für Spitäler
Im Kanton Solothurn erhalten Spitäler eine Corona-Entschädigung. Sie bekommen für Ertragsausfälle im Frühling letzten Jahres in einem ersten Schritt 16,2 Millionen Franken. Dies hat das Stimmvolk in einer Abstimmung sehr klar beschlossen.

Der Entscheid für die Entschädigung fiel mit einem Ja-Stimmenanteil von 71,0 Prozent (Ja: 45'000 Stimmen, Nein: 18'514), wie der Kanton am Sonntag auf seiner Website bekannt gab. Die Stimmbeteiligung betrug 35,72 Prozent.
Wegen der Corona-Pandemie hatte der Bundesrat öffentliche und private Gesundheitseinrichtungen zwischen dem 17. März und dem 26. April 2020 verpflichtet, keine nicht dringenden Untersuchungen und Behandlungen vorzunehmen. Für die Spitäler und Kliniken führte dies zu Ertragsausfällen.
Die gesamten Ausfälle übersteigen im Kanton Solothurn allerdings die 16,2 Millionen Franken. Bei diesem Betrag handelt es sich deshalb um eine Vorauszahlung.
11,8 Millionen Franken davon gehen an die staatseigenen Solothurner Spitäler (soH), 3,1 Millionen Franken an die privaten Pallas-Kliniken und 1,3 Millionen Franken an die Privatklinik Obach. Die definitive Abgeltung der Ertragsausfälle soll später geregelt werden.
Aus heutiger Sicht ist es gemäss Regierungsrat eher unwahrscheinlich, dass sich der Bund oder die Krankenkassen an den Ausfällen beteiligen werden. Somit kämen nur die Kantone infrage, die für die Sicherstellung der Spitalversorgung zuständig seien.
Der Kanton Solothurn werde sich aber weiter dafür einsetzen, dass sich Dritte an den Kosten beteiligen müssten, hielt der Regierungsrat vor der Abstimmung fest. Die Spitäler und Kliniken sollten für die Ertragsausfälle fair entschädigt werden. Wer Vorauszahlungen erhält, darf für das Jahr 2020 keine Dividenden ausbezahlen.
Weil es sich um neue statt um gebundene Ausgaben handelt, unterlag die Vorlage dem obligatorischen Referendum: Das Volk musste seinen Seegen geben.