Stadt setzt Kinderbetreuungsgesetz um

michelle.siegenthaler
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Aarau,

Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Kinderbetreuungsgesetzes sind die aargauischen Gemeinden aufgefordert, den Eltern den Zugang zu einem bedarfsgerechten Betreuungsangebot zu ermöglichen. Die Eltern sollen sich mit einkommensabhängigen Tarifen an den Betreuungskosten beteiligen.

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Der Stadtrat hat sich intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt und ein Kinderbetreuungsreglement, eine Beitragsverordnung sowie eine Verordnung über die Qualitätsstandards für familienergänzende Kinderbetreuung in der Stadt Aarau erarbeitet, welche per 1. Januar 2019 rechtskräftig sein sollen. Die Vernehmlassung zu diesen drei Erlassen findet vom 13. Juli bis 24. August 2018 statt. Vertreter der Politik und des Kinderbetreuungsbereichs werden schriftlich eingeladen, an der Vernehmlassung teilzunehmen. Weitere Interessierte sind ebenfalls eingeladen, ihre Stellungnahme zu den drei Erlassen schriftlich zu äussern. Der Beschluss des Einwohnerrats zu diesen Erlassen wird im Herbst 2018 erwartet.

Übergangsregelung

Bis Inkrafttreten der neuen Reglemente und Verordnungen wird in der Stadt Aarau das Kinderbetreuungsgesetz mit einer Übergangsregelung umgesetzt. Grundlage für die Übergangsregelung sind das aktuell gültige Elternbeitragsreglement (Stand 1. Januar 2017) und die Qualitätsstandards für familien- und schulergänzende Tagesstrukturen. Ab 1. August 2018 werden Subventionsleistungen für Eltern mit steuerrechtlichem Wohnsitz in Aarau im Kinderbetreuungsbereich ausgebaut. Subventioniert werden:

- Betreuungsplätze in allen Aarauer Kindertagesstätten (Ausnahme: Betreuungsplätze, welche von Arbeitgebern subventioniert werden)

- Betreuungsplätze in Kindertagesstätten mit einer gültigen Betriebsbewilligung ausserhalb von Aarau

- Betreuungsplätze bei Tagesfamilien in und ausserhalb von Aarau, sofern die Tagesfamilie einer Tagesfamilienorganisation angeschlossen ist

- Das Betreuungsangebot für Vorschul- und Schulkinder ist modulartig aufgebaut.

Die Betreuungsmodule sind im aktuellen Elternbeitragsreglement einsehbar.

-Mitteilung der Stadt Aarau (mis)

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