Tessiner SVP gibt bei 13. AHV-Rente Stimmfreigabe heraus

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Maggia,

Die Tessiner Sektion der SVP hat sich gegen eine Erhöhung des Rentenalters ausgesprochen und für die 13. AHV-Rente Stimmfreigabe herausgegeben.

Piero Marchesi
Piero Marchesi, Sergio Morisoli, Tiziano Galeazzi und Paolo Pamini (von links) beim SVP-Treff am Wahlsonntag. (KEYSTONE/Ti-Press/Elia Bianchi) - sda - Keystone/ELIA BIANCHI

Die Tessiner Sektion der SVP hat sich gegen eine Erhöhung des Rentenalters ausgesprochen. Dies bestätigte der Präsident der Tessiner SVP, Piero Marchesi, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Für die 13. AHV-Rente wurde gleichzeitig eine Stimmfreigabe herausgegeben.

Die Tessiner SVP erkenne das Problem der künftigen Rentenfinanzierung an, das den Mittelstand stark belasten werde. Dies teilte das Kantonalkomitee am Donnerstag mit. Insbesondere bei der 13. AHV-Rente sei bemerkt worden, dass die «Vorlage sehr grob» formuliert sei.

Kaufkraftverlust der älteren Menschen

Es werde darauf hingewiesen, dass die Kosten des Vorschlags in Höhe von fünf Milliarden Franken schwer zu finanzieren wären, hiess es weiter. Andererseits beklagt die Partei auch den Kaufkraftverlust der älteren Menschen, die bereits durch steigende Krankenkassenprämien und andere Ausgaben belastet werden.

Bereits vor einer Woche gab die SVP des Kantons Waadt ihre Abstimmungsparole durch. Die Waadtländer Sektion stimmte in Vuarrens VD knapp gegen die Initiative für eine 13. AHV-Rente, über die am 3. März abgestimmt wird.

Auch die Sektion Neuenburg spricht eine Nein-Parole aus. Die SVP Genf beschloss, die Initiative zu unterstützen und die SVP Unterwallis gab Stimmfreigabe. Bundesrat und Parlament empfehlen ein Nein zur Initiative.

Kommentare

User #4864 (nicht angemeldet)

Möchte da mal etwas klarstellen: SVP-ler sind dagegen, dass Auslandschweizer eine 13. AHV Rente bekommen; da dies für uns ein Luxus sei! Die Schweiz kann sich glücklich schätzen, dass viele Rentner, nach Erreichen des Rentenalters auswandern. Sonst müssten nämlich Ergänzungsleistungen und Krankenkassenverbilligungen geleistet werden, da die AHV zum Leben einfach nicht reicht. Diese Leistungen werden Auslandschweizern verwehrt! Es ist das Recht jedes Einzelnen zu wählen, wohin er nach der Pensisonierung ziehen möchte.Es kann ja nicht sein, das Mann oder Frau während 44 Jahren die vollen AHV-Beiträge geleistet hat und dann eine gekürzte Rente erhalten soll. Die Politiker oder Politkerinnen, welche nur darüber nachdenken, uns die Rente in irgend einer Form zu kürzen sollten sind in Grund und Boden schämen. Wenn wir uns nämlich das Leben im Ausland auch nicht mehr leisten können, kommt es zu einer riesigen Welle von Rückwanderungen in die Schweiz. Ich wohne seit Jahren in Thailand und auch hier kann ich mit der AHV Rente keine Luftsprünge machen. Allein die Krankenversicherung, wohlvertanden nur stationär versichert, kostet mich einen DRITTEL der Rente! Also: 13. AHV Rente für ALLE!!!

User #5656 (nicht angemeldet)

Ich staune. Sehr vernünftiger Entscheid. Chapeau.

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