Die Bündner Regierung präsentiert zweiten Schritt zur Steuersenkung, der den Bürgern eine Entlastung von 70 Millionen Franken jährlich bringt.
Schweizer Franken
Schweizer Franken in Münzen und Scheinen. (Symbolbild) - keystone
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Die Bündner Regierung hat am Mittwoch ihren Vorschlag für einen zweiten Steuersenkungsschritt präsentiert. Mittels Anpassung von Steuerparametern sollen natürliche Personen 4,5 Prozent weniger Kantons- und Gemeindesteuern zahlen.

Wie die Regierung mitteilte, hat sie ihren Entwurf zur Teilrevision des Steuergesetzes bis 4. Oktober in die Vernehmlassung geschickt. Um Familien und Erwerbstätige steuerlich zu entlasten, sollen die Kinderabzüge und die Freigrenze beim Einkommenssteuersatz erhöht werden.

Der Abzug für Kinder im Vorschulalter soll um 1000 Franken auf 7000 Franken erhöht werden, der Abzug für ältere minderjährige Kinder und Kinder in Ausbildung um 1500 Franken auf 10'500 Franken. Zudem ist eine Erhöhung der Freigrenze beim Einkommenssteuersatz um 1300 Franken auf 16'800 Franken vorgesehen.

Mindereinnahmen bei Kanton und Gemeinden

Die Anpassungen führen zu jährlichen Mindereinnahmen bei den Einkommenssteuern des Kantons von 20 Millionen Franken und von 18 Millionen bei den Gemeinden.

Bereits im Dezember hatte sich der Grosse Bündner Rat mit dem ersten Steuersenkungsschritt befasst. Das Parlament bewilligte eine Reduktion des kantonalen Steuerfusses für natürliche Personen um 5 Prozent.

Zusammen mit den nun vorgestellten Erleichterungen resultiert für die Haushalte eine jährliche Entlastung von insgesamt 70 Millionen Franken. Unter dem Strich zahlen Familien und Erwerbstätige fünf bis zehn Prozent weniger Steuern.

Die Steuersenkungspläne gehen auf einen bürgerlichen Vorstoss im Grossen Rat vom Februar 2023 zurück. Hintergrund sind die hohen Ertragsüberschüsse, die der Kanton in den letzten Jahren erzielte und auf die Seite legte. Nun sollen die Steuerzahlenden «zu viel» bezahlte Gelder zurückerhalten.

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