Weiterhin kommunale Ordnungsbussenverfahren in Nidwalden möglich
Die Nidwaldner Gemeinden sollen auch in Zukunft gemeinderechtliche Ordnungsbussenverfahren durchführen können. Der Landrat hat dies entschieden.
Nidwaldner Gemeinden sollen weiterhin gemeinderechtliche Ordnungsbussenverfahren erlassen können. Dies hat der Landrat mit 34 zu 24 Stimmen beschlossen.
Das Parlament behandelte am Mittwoch in erster Lesung das neue kantonale Ordnungsbussengesetz. Es fasse die bislang auf verschiedene Erlasse verteilten Ordnungsbussen in einem Gesetz zusammen, erklärte Regierungsrätin Karin Kayser (Mitte). Zudem vollziehe es eine Harmonisierung des Nidwaldner mit dem Bundesrecht.
Kompetenz der Gemeinden umstritten
Einziger umstrittener Punkt war die Kompetenz der Gemeinden, ein eigenes Ordnungsbussenverfahren vorzusehen. Der Regierungsrat beantragte, dieses Recht den Gemeinden nicht mehr zu gewähren.
Begründet wurde die Streichung damit, dass die Gemeinden nur einen sehr engen Spielraum für eigene Bussen hätten. Zudem würden kommunale Bussen im kleinen Kanton Nidwalden zu einer Rechtszersplitterung führen, die der Bürger kaum verstehen werde.
Auch sei das Recht auf ein eigenes Ordnungsbussenverfahren bislang von keiner Gemeinde in Anspruch genommen worden.
Landratsmehrheit für kommunales Ordnungsbussenverfahren
Für ein kommunales Ordnungsbusseverfahren angebracht wurde die «Gemeindeautonomie». Den «Gemeinden» solle das «Werkzeug» gelassen werden, etwa um Verfehlungen bei einer Entsorgungsstelle einfach zu sanktionieren. Nicht jedes Problem benötige die Kantonspolizei.
Schliesslich sprach sich eine Landratsmehrheit für das kommunale Ordnungsbussenverfahren aus. Die Abstimmung über die gesamte Vorlage wird nach der zweiten Lesung durchgeführt.