Zug lehnt Behindertengleichstellungsgesetz ab
Das Parlament lehnte am Freitag mit 44 zu 28 Stimmen eine Motion von ALG, SP und Mitte für ein kantonales Behindertengleichstellungsgesetz im Kanton Zug ab.
Der Kanton Zug erhält kein kantonales Behindertengleichstellungsgesetz. Das Parlament hat am Freitag eine Motion aus den Reihen der ALG, SP und Mitte mit 44 zu 28 Stimmen abgelehnt. Unter anderem, weil das Thema der Behindertengleichstellung aktuell auf nationaler Ebene in Bewegung sei.
Die Motionäre wollten den Regierungsrat beauftragen, ein Gesetz auszuarbeiten, welches die allgemeinen Bestimmungen und materiellen Grundsätze für die Behindertengleichstellung umfasst – analog zum kantonalen Behindertengleichstellungsgesetz im Kanton Basel-Stadt.
Mit dem Rahmengesetz sollten Rechtsansprüche für Menschen mit Behinderung verankert und gesetzgeberischen Lücken im kantonalen Kompetenzbereich geschlossen werden, wie Motionär Luzian Franzini (ALG) sagte.
Die Behindertengleichstellung sei eine wichtige Thematik, sagte Regierungsrat Andreas Hostettler (FDP). «Doch die Inklusion lösen wir nicht alleine mit Gesetzen.»
Gegenstimmen trotz anerkannten Bedarfs
Zwar räumte die Regierung in ihrer Stellungnahme zur Motion ein, dass die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung in der Schweiz noch nicht in allen Bereichen genügend beseitigt oder reduziert sei. Auch im Kanton Zug sähen bisher erst wenige Erlasse konkrete Massnahmen zur Verringerung der Nachteile für Menschen mit Behinderung vor.
Die Stossrichtung der Motion sei somit unstrittig. Doch dies bedeute nicht, dass das in der Motion geforderte Spezialgesetz für den Kanton Zug der richtige Weg zur Verbesserung der Situation sei, so die Regierung.
Zudem sei das Thema der Behindertengleichstellung aktuell auf nationaler Ebene in Bewegung. Mit der neuen kantonal zuständigen Stelle für die Behindertenrechte sowie dem Aktionsplan des Regierungsrats sei gewährleistet, dass die Behindertengleichstellung künftig direktionsübergreifend wahrgenommen werde, argumentierte der Regierungsrat.
Ein kantonales Behindertengleichstellungsgesetz wäre ein klares Bekenntnis zu den Grundprinzipien der Inklusion und Gleichstellung, sagte Motionärin Isabel Liniger (SP). Alle Menschen hätten das Recht, ohne Barrieren zu leben und sich zu entfalten. Mit einem kantonalen Gesetz könnte sichergestellt werden, dass diese Rechte nicht nur auf Papier existierten, sondern auch umgesetzt würden.
Parteien uneins über Lösungsansätze
Die GLP anerkenne den Bedarf an griffigen Massnahmen zur Gleichstellung, sagte Sprecherin Fabienne Michel. Sie setzte sich aber auch für eine effiziente Gesetzgebung ein. Tendenziell sei die GLP-Fraktion eher mit der Regierung einig, dass die nationalen Entwicklungen abgewartet werden sollten.
Die SVP-Fraktion befürchtete, dass mit der Erheblicherklärung der Motion «eine riesige juristische Kiste» geöffnet würde, wie Esther Monney sagte. FDP-Sprecherin Helene Zimmermann sagte, die Gleichstellung von Behinderten sei ein Muss. Doch die Lücken seien erkannt.