Zuger Kantonsratsvorlagen gibt es weiterhin auch in Papierform

Die Zuger Kantonsrätinnen und Kantonsräte erhalten die Vorlagen weiterhin auch in Papierform. Das Parlament hat es am Donnerstag abgelehnt, die Geschäfte nur noch digital zu versenden.

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Das Wappen des Kantons Zug. - Keystone

Die SP-Motionäre Alois Gössi und Zari Dzaferi hatten in ihrem Vorstoss gefordert, dass die Kantonsräte für das Ausdrucken der Vorlagen eine «angemessene Entschädigung» erhalten werden. Dzaferi versicherte all jenen, die sich mit der Digitalisierung noch etwas schwer tun, bei der Umstellung zu helfen. Der Kantonsrat solle diesbezüglich eine Vorbildfunktion ausüben.

Das Parlament aber folgte mit 52 zu 16 Stimmen dem Antrag der Regierung, die Motion nicht erheblich zu erklären. So empfahl es auch das Büro des Kantonsrats. Wenn der Kantonsrat digital werden soll, dann richtig, fand die CVP. Und dann müsse das ganze System verbessert werden.

Somit werden die Kantonsratsvorlagen also auch künftig in elektronischer und in Papierform zur Verfügung gestellt. Das Büro des Kantonsrats war der Ansicht, dass der elektronische Kanal wie bisher freiwillig sein soll und die Kantonsratsmitglieder ihr Mandat mit der ihnen passenden Arbeitstechnik ausüben können. Die Bearbeitung der Vorlagen auf Papier habe den nachgewiesenen Vorteil, dass man Texte in der Regel nachhaltiger verinnerliche.

Bei einem ausschliesslich in elektronischer Form erfolgenden Versand sei das Potenzial an jährlich wiederkehrenden Einsparungen beim Personalaufwand und beim Sachaufwand von schätzungsweise 15'000 Franken nicht derart gross, dass sich ein Systemwechsel aufdränge.

Wenn alle Kantonsratsvorlagen oder ein Teil davon gedruckt werden sollen, spreche aus ökologischen Gründen alles für eine zentrale Lösung bei der Staatskanzlei. Diese verfüge über einen Hochleistungsdrucker, der mit einer Toner-Patrone 33'000 Seiten herstellen kann. Wenn die Kantonsratsmitglieder die Vorlagen privat ausdrucken, würden deutlich mehr Toner-Patronen gebraucht, was nicht umweltfreundlich wäre.

Die Frage der Entschädigung der Kantonsratsmitglieder solle bei Gelegenheit in einem gesamtheitlichen Rahmen aufgegriffen werden, so das Büro.

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