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IOC: Olympia-Ergebnisse im Eiskunstlauf «mit Sternchen»

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China,

Das Ergebnis des olympischen Eiskunstlauf-Einzels mit Gold-Favoritin Kamila Walijewa wird nach IOC-Angaben als vorläufig gelten und mit einem Sternchen versehen.

Die Russin Kamila Walijewa beim Kurzprogramm. Foto: Peter Kneffel/dpa
Die Russin Kamila Walijewa beim Kurzprogramm. Foto: Peter Kneffel/dpa - dpa-infocom GmbH

Dies gelte für den Zeitraum der laufenden Ermittlungen in der Doping-Affäre um die 15 Jahre alte Russin, sagte Mark Adams, Sprecher des Internationalen Olympischen Komitees. Nach dem Kurzprogramm führt Walijewa die Konkurrenz an, die Entscheidung in der Kür fällt am Donnerstag.

Auch das Resultat des Team-Wettbewerbs, den die russische Mannschaft um Walijewa gewonnen hatte, sei als vorläufig zu betrachten, versicherte Adams. Zuvor hatte das IOC entschieden, für den Fall eines Medaillengewinns von Walijewa im Damen-Einzel auf eine Siegerehrung zu verzichten. Auch die Medaillenzeremonie für den Team-Wettbewerb war kurzfristig abgesagt worden.

In einer Dopingprobe der Europameisterin von Ende Dezember war das verbotene Herzmittel Trimetazidin nachgewiesen worden. Der Positiv-Test wurde aber erst während der Winterspiele in Peking bekant. Vom Internationalen Sportgerichtshof Cas erhielt Walijewa die Starterlaubnis für den Einzel-Wettbewerb.

IOC-Sprecher Adams verwies erneut darauf, dass nun zunächst das weitere Verfahren in der Doping-Sache abgewartet werden müsse. Bislang sei noch nicht einmal die B-Probe Walijewas untersucht worden. Mit Blick auf den künftigen Umgang mit Dopingfällen werde man Schlüsse aus der Causa Walijewa ziehen. «Es ist aber sehr schwierig, Lehren aus einem Fall zu ziehen, der nicht einmal abgeschlossen ist», sagte Adams. Angesichts des Alters von Walijewa müsse man «sehr verantwortungsvoll sein, wie wir das Thema diskutieren».

IOC weist Vorwurf der Ungleichbehandlung zurück

Im Fall Walijewa wies das IOC den Vorwurf der Ungleichbehandlung zurück. Die US-Leichtathletin Sha'Carri Richardson hatte den Sportbehörden unterstellt, im Fall der russischen Eiskunstläuferin mit anderem Mass geurteilt zu haben als bei ihrem Dopingvergehen vor den Sommerspielen in Tokio. «Da gibt es nicht viele Ähnlichkeiten zwischen diesen beiden Fällen», sagte IOC-Sprecher Adams.

Anders als bei Walijewa, deren positive Dopingprobe aus dem Dezember erst während der Winterspiele in China bekannt geworden war, habe man über die Konsequenzen von Richardsons Dopingverstoss frühzeitig vor den Tokio-Spielen entscheiden können. Ihr positiver Test auf die in Marihuana enthaltene Substanz THC habe am 19. Juni vorgelegen. Am 28. Juni habe die Top-Sprinterin dann einer Suspendierung für einen Monat zugestimmt. Die Sommerspiele begannen am 23. Juli.

Richardson hatte via Twitter Antworten verlangt, warum sie anders als Walijewa keine Starterlaubnis bei Olympia erhalten hatte. Sie habe Marihuana aus Trauer über den Tod ihrer Mutter konsumiert, beteuerte sie. Die 21-Jährige unterstellte, sie sei wegen ihrer schwarzen Hautfarbe anders als Walijewa behandelt worden. «Jeder Fall ist sehr unterschiedlich», betonte IOC-Sprecher Adams.

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