Luzerner Kantonsgericht senkt Strafe gegen Springreiter Estermann
Das Luzerner Kantonsgericht hat den Springreiter Paul Estermann wegen mehrfacher vorsätzlicher Tierquälerei verurteilt. Wie vom Bundesgericht verlangt, stellte es in einem Fall das Verfahren ein.
Das Kantonsgericht sprach deswegen in seinem Urteil vom 18. November 2022 nur noch eine bedingte Geldstrafe von 70 Tagessätzen aus. Im ersten Urteil vom Januar 2021 lautete das Strafmass auf 105 Tagessätze. Das Bundesgericht hatte das erste Urteil aus verfahrensrechtlichen Gründen aufgehoben.
Der international erfolgreiche Springreiter wird damit nur noch der zweifachen Misshandlung der Stute «Castelfield Eclipse» im Jahr 2016 schuldig gesprochen. Von den Vorwürfen im Bezug auf den Wallach «Lord Pepsi» sprach ihn das Kantonsgericht bereits im ersten Urteil in zwei Fällen frei, in einem Fall stellte es nun das Verfahren ein.