DFB-Gericht entscheidet Anfang 2025 über Bochumer Einspruch
Nach einem Feuerzeugwurf aus dem Fanblock von Union Berlin legt Bochum Protest ein. Das Sportgericht befasst sich Anfang des neuen Jahres mit dem Fall.
Das Wichtigste in Kürze
- Das DFB-Sportgericht befasst sich Anfang 2025 mit dem Bochumer Einspruch.
- Goalie Patrick Drewes bekam ein Feuerzeug aus dem Union-Block an den Kopf.
Das Sportgericht des Deutschen Fussball-Bundes verhandelt am 9. Januar 2025 über den Einspruch des VfL Bochum gegen die Wertung des Bundesligaspiels beim 1. FC Union Berlin (1:1).
Die Partie war am vergangenen Samstag für mehr als 25 Minuten unterbrochen gewesen. Nachdem Bochums Torhüter Patrick Drewes von einem aus dem Union-Block geworfenen Feuerzeug getroffen worden war. Und vom Feld musste.
Die mündliche Verhandlung findet ab 13.30 Uhr am DFB-Campus in Frankfurt statt und wird von Stephan Oberholz, dem Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts, geleitet. Das teilte der DFB mit.
Bochum bezieht seinen Einspruch darauf, dass Drewes wenige Minuten vor Abpfiff aus dem Zuschauerbereich von einem Feuerzeug am Kopf getroffen wurde. Und daraufhin nicht mehr weiterspielen konnte.
Die Partie der Bundesliga war nach dem Vorfall und der folgenden längeren Unterbrechung durch Schiedsrichter Martin Petersen beim Spielstand von 1:1 ohne Drewes fortgesetzt und anschliessend auch beendet worden.
Da Bochum zum Zeitpunkt der Spielfortsetzung sein Auswechselkontingent bereits ausgeschöpft hatte, ging Angreifer Philipp Hofmann kurzzeitig ins Tor.