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Von Fifa und Puma: Eingetragene Marken für WM in Katar sind nichtig

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Die Fifa und Puma wollten beide Marken für die WM in Katar eintragen. Nach gegenseitigen Beschwerden sind nun die Marken beider Parteien nichtig.

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Das Modell eines der Stadien, das in Katar für die Fussball-WM 2022 gebaut wird. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Für die WM in Katar wollten Puma und die Fifa spezielle Marken eintragen lassen.
  • Die bedien Parteien erhoben deswegen gegenseitige Beschwerden.
  • Nun werden die Marken gelöscht; es sei lediglich ein Hinweis auf einen Sportanlass.

Die Fifa und die deutsche Sportartikelherstellerin Puma waren mit ihren Beschwerden gegen die im schweizerischen Register eingetragenen Marken erfolgreich. Konkret ging es um die Marken der jeweils anderen Partei für die Weltmeisterschaft in Katar. Nun muss das eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum die Marken löschen.

Das Bundesgericht hat in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil vier Marken für nichtig erklärt. So hatte die Fifa im Dezember 2018 «Qatar 2022» und «World Cup 2022» eintragen lassen. Die Wortkombinationen sollten für Sponsoring- und diverse andere Produkte verwendet werden.

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Fahnen mit dem Logo des Sportartikelherstellers Puma. - Keystone

Puma tat dies im Oktober 2018 beziehungsweise Februar 2019 für «Puma World Cup Qatar 2022» und «Puma World Cup 2022». Hier ging es insbesondere um Sportartikel.

Alle vier Marken hätten gemäss den Bestimmungen des Markenschutzgesetzes jedoch gar nicht eingetragen werden sollen. In den Genuss des Markenschutzgesetzes kommt nämlich nicht jede beliebige Wortkombination oder Bezeichnung.

Fifa und Puma: Lediglich Hinweis auf Sportanlass

Die beiden Marken der Fifa seien letztlich lediglich Hinweise auf eine Sportveranstaltung in Katar. Auch durch den Fussball, der anstatt der Zahl Null eingefügt sei, erhalte die Wortkombination keine «originäre Unterscheidungskraft». Das Publikum verbinde mit dem im Markenregister hinterlegten Zeichen das Sportereignis als solches. Es sehe darin keinen Hinweis auf einen Hersteller oder Veranstalter, schreibt das Bundesgericht.

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Das Khalifa International Stadium in Doha für die Fifa Fussball-Weltmeisterschaft 2022 in Katar. - dpa

Die beiden Zeichen von Puma bezeichnet das Bundesgericht hingegen als irreführend. Gesamthaft betrachtet, werde bei einem Durchschnittsbetrachter der Eindruck erweckt, dass Puma einer der Hauptsponsoren der Weltmeisterschaft in Katar sei. Es suggeriere, dass Puma in einem bestimmten geschäftlichen Beziehung mit der Veranstalterin Fifa stünde. Beides sei nicht der Fall.

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