Deutscher Zoll stoppt Einfuhr von Kunstrasen aus Schweizer Stadion
Am deutschen Zoll wird ein Kunstrasen eines «bekannten Erstliga-Fussballvereins der Schweiz» gestoppt. Das 23-Tonnen-Stück verstiess gegen die Ausfuhrregeln.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein 23-Tonnen-Kunstrasen ist am deutschen Zoll gestoppt worden.
- Der Rasen war verschmutzt, die Einfuhrdokumente fehlten.
- In der Super League spielen die Lausanne-Clubs sowie YB auf Kunstrasen.
Deutsche Behörden haben die Einfuhr von mehr als 23 Tonnen verschmutzten Kunstrasens aus dem Stadion eines Schweizer Super League Clubs gestoppt. Da entsprechende Einfuhrdokumente fehlten, wurde der Rasen zurückgeschickt. Dies teilte das Hauptzollamt in Lörrach am Freitag mit.
Die Ladung des Transports wurde bei der Abfertigung an der deutsch-schweizerischen Grenze, anders als in den Begleitpapieren angegeben, als Abfall eingestuft. Nach Angaben des Zolls sollte der ausgediente Kunstrasen laut Anmeldung zur Wiederaufbereitung nach Deutschland gebracht werden.
Erheblich verschmutzt
Zollbeamte stellten bei einer Begutachtung allerdings fest, dass das Material erheblich verschmutzt war. Darüber hinaus enthielt der Rasen noch von Reste von Leim, Kunststoff und verdichtetem Gummigranulat. Insgesamt war er demnach zur Aufbereitung nicht mehr geeignet und wurde als Abfall eingestuft. Die Einfuhr wurde daher aufgrund einer Entscheidung der zuständigen Fachbehörde vom Zoll untersagt.
Der Kunstrasentransport aus dem Nachbarland wurde demnach am 20. September kontrolliert. Genauere Angaben zu dem Fussballverein, aus dessen Stadion das Material stammte, machte der Zoll nicht.
Es handle sich um einen «bekannten Erstligafussballverein», hiess es lediglich. Verantwortlich für den Transport war demnach ein ebenfalls nicht näher genanntes Schweizer Exportunternehmen. In der Schweiz spielen lediglich die Lausanner Clubs sowie Meister YB auf Kunstrasen.
Aus Gründen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes würden die Ein- und Ausfuhr von privaten und gewerblichen Abfällen intensiv überwacht, betonte der Zoll. Es gebe einheitliche EU-Regeln, die durch nationale Vorgaben ergänzt würden.