FCZ-Fan droht nach Betreten der Letzigrund-Tartanbahn Geldstrafe
Welche Strafe bekommt ein Fan des FC Zürich für sein Vergehen im Oktober 2021? Damals betrat er nach dem GC-Derby den Innenraum des Letzigrund-Stadions.
Das Wichtigste in Kürze
- Einem 22-Jährigen droht eine Geldstrafe wegen Hausfriedensbruchs.
- Heute Mittwoch muss sich der FCZ-Fan vor Gericht verantworten.
Ein 22-jähriger Fan des FC Zürich muss sich am Mittwoch wegen Hausfriedensbruchs vor dem Zürcher Bezirksgericht verantworten: Er hatte im Oktober 2021 nach einem Derby gegen GC den Innenraum des Letzigrund-Stadions betreten.
Nach dem Abpfiff des Fussballspiels war es damals im Zürcher Leichtathletik-Stadion zu Ausschreitungen gekommen; mehrere FCZ-Anhänger stürmten auf die Tartanbahn und in Richtung des gegnerischen GC-Sektors, wobei einige auch Pyros abfeuerten.
In der Menge soll auch der heute 22-Jährige gewesen sein: Gemäss Anklageschrift hatte er sich die Kapuze seiner FCZ-Jacke über den Kopf gezogen, ein eingenähtes Netz machte sein Gesicht unkenntlich. Das Betreten der Tartanbahn sei untersagt; über dieses Verbot habe er sich bewusst hinweggesetzt, heisst es in der Anklageschrift.
Hausfriedensbruch und Verstoss gegen Vermummungsverbot
Der zuständige Staatsanwalt – Leiter der sogenannten Krawallgruppe – fordert für den FCZ-Anhänger eine Verurteilung wegen des Betretens der Tartanbahn und der Netz-Kapuze eine Verurteilung wegen Hausfriedensbruchs und wegen einer Widerhandlung gegen das Vermummungsverbot.
Er wirft dem 22-Jährigen zudem zwei Strassenverkehrsdelikte vor. Unter anderem eine Autofahrt mit 85 statt 50 km/h über die Hardbrücke.
Muss Fan seine Jacke des FCZ abgeben?
Der Krawallgruppen-Leiter beantragt dem Gericht, dass dem jungen Beschuldigten eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 140 Franken auferlegt wird. Diese 21'000 Franken soll er gemäss Antrag – ebenso wie eine zusätzliche Busse von 200 Franken – bezahlen müssen. Zudem soll er die sichergestellte FCZ-Jacke definitiv abgeben.
Die Argumente und die Anträge der Verteidigung des FCZ-Anhängers werden am Mittwoch im Rahmen der Verhandlung am Bezirksgericht Zürich bekannt.