Ostschweizer Pyro-Werfer kann mit tieferer Strafe rechnen
Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Fans des FC St. Gallen teilweise gutgeheissen, der während eines Spiels Pyros auf das Spielfeld geworfen.
Das Wichtigste in Kürze
- Beim Spiel zwischen dem FC St. Gallen und dem FC Luzern wurden Pyros aufs Feld geworfen.
- Der junge Mann, der dies getan hat, muss nun wahrscheinlich keine so hohe Strafe bezahlen.
Das Bundesgericht führt in einem veröffentlichten Urteil aus, die Vorinstanz habe das teilweise vorhandene Unrechtsbewusstsein des 26-Jährigen ausser Acht gelassen. Zudem habe das Bundesstrafgericht das subjektive Verschulden des Verurteilten in einem Punkt falsch gewichtet.
Beides hat Einfluss auf die Strafzumessung, weshalb der Fussball-Fan mit einer tieferen Strafe rechnen kann. Das Bundesstrafgericht verurteilte ihn im August 2017 zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten. Die Hälfte davon sollte er absitzen. Zudem sprach das Gericht eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 50 Franken und eine Busse von 700 Franken aus.
Das Bundesgericht befand den jungen Mann schuldig der mehrfachen Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht. Zudem wurde ihm schwere Körperverletzung zum Nachteil eines Zuschauers zur Last gelegt. Mehrfache Sachbeschädigung und mehrfache Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz kamen dazu.
100 Kilogramm Pyrotechnik
Der Verurteilte hatte im Februar 2016 zwei sogenannte Rauchtöpfe auf das Spielfeld geworfen, die einen beissenden, schwarzen Rauch entwickeln. Danach warf er einen sogenannten Kreiselblitz auf das Feld, der nicht detonierte. Der zweite Kreiselblitz zündete hingegen, was bei einem Zuschauer zu einem irreversiblen Hörschaden führte.
Bei diesem zweiten Pyro-Wurf erachtete das Bundesstrafgericht das subjektive Verschulden höher als beim ersten Wurf. Das ist gemäss Bundesgericht jedoch nicht nachvollziehbar, weil die Ausgangslage bei beiden Würfen die gleiche war.
Beim Fussball-Fan zu Hause fand die Polizei bei einer Hausdurchsuchung zudem rund 100 Kilogramm pyrotechnischer Gegenstände. Die diesbezügliche Verurteilung wegen Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz hat das Bundesgericht aufgehoben, weil der Besitz nicht bewilligungspflichtig ist. Etwas anderes hatte die Bundesanwaltschaft dem Mann in der Anklage nicht vorgeworfen.