Skandal um Flückiger: Doping-Behörde rechtfertigt sich nach Kritik
Die Samthandschuhe werden abgestreift: Mathias Flückiger kritisiert die Doping-Behörden scharf – diese schlägt nun zurück.
Das Wichtigste in Kürze
- Die verbotene Substanz Zeranol wurde bei Mountainbiker Mathias Flückiger festgestellt.
- Es soll sich um Kleinstmengen handeln. Gegen die Doping-Behörde erhob der Berner Vorwürfe.
- Die öffentliche Kritik des Sportlers findet diese unangebracht.
Mathias Flückiger ist sich Schlammschlachten gewohnt. Normalerweise kämpft er darin aber auf dem Bike um die Führung in einem Rennen. Dieses Mal machte er gestern öffentlich die Doping-Behörde zu seiner Kontrahentin.
20 Tage nachdem bekannt wurde, dass der Berner am 3. Juni eine positive A-Probe auf das Anabolikum Zeranol abgelegt hat, äusserte sich Flückiger erstmals öffentlich dazu.
Flückiger: Hat sich um Kleinstmengen gehandelt
«Ich habe Zeranol nicht wissentlich zu mir genommen», lässt sich der 33-Jährige in einer Medienmitteilung zitieren. Und holt zum Gegenschlag aus.
Sein Vorwurf an die nationale Anti-Doping-Agentur «Swiss Sport Integrity»: Man sei der Handlungsanweisung der WADA (Welt-Anti-Doping-Agentur) nicht gefolgt. Es habe sich um eine Kleinstmenge der verbotenen Substanz gehandelt, zudem habe er im gleichen Zeitraum zwei negative Tests abgeliefert.
Demnach hätte die Probe nur als atypisches Resultat gewertet werden sollen. Und nicht als positives Resultat.
Kurz nach der öffentlichten Kritik rechtfertigt sich Ernst König, der Direktor der SSI, gegenüber «SRF». «Von einer positiven Probe war nie die Rede – und das haben wir auch nie in unseren Korrespondenzen geschrieben.»
Doping-Behörde: «Umgangssprachlich ist es eine positive Probe»
Bei SSI sei man nach diversen Abklärungen zum Schluss gekommen, dass man keine Erklärung habe für eine Verunreinigung. «Deshalb haben wir es dann als abnormes Analyse-Resultat interpretiert. Und das ist auch das, was wir dem Athleten mitgeteilt hatten.»
Er fordert aber, dass man hier von der «juristischen Betrachtung» ein wenig wegkomme. «Umgangssprachlich ist es eine positive Probe.»
Dass es zu einer Vorverurteilung gekommen ist, sei für den Athleten natürlich unschön. «Da habe ich grosses Verständnis», so König.
Allerdings: «Wir würden uns zum aktuellen Verfahrensstand nie öffentlich äussern.» Es sei eine Angelegenheit, die normalerweise nur die involvierten Parteien wüssten.
König sagt abschliessend: «Nun hat sich die Gegenpartei ‹Swiss Cycling› entschieden, dass man das öffentlich macht, was ihr gutes Recht ist. Jedoch ist es dann nicht ganz fair, wenn man uns für eine potenzielle Vorverurteilung verantwortlich macht.»