GLP lab über das Rahmenabkommen
Wir sind der Meinung, dass eine technische Modernisierung der Lohnschutz-Umsetzung sowohl für die Schweiz als auch für die EU ein Gewinn darstellt.
Das Wichtigste in Kürze
- Digitale Lösungen könnten helfen Kontrollen zu beschleunigen.
- Es täte allen Akteuren gut, an den Verhandlungstisch zurückzukehren.
Noch vor der Sommerpause hat der Bundesrat über das Stocken der Verhandlungen zu einem Rahmenabkommen mit der EU informiert. Nachdem die EU einen Kompromiss bei der Streitschlichtung eingegangen ist, erwartet sie nun ein Entgegenkommen bei den flankierenden Massnahmen. Die EU stört sich unter anderem an der 8-Tage-Regel. Diese besagt, dass ein Unternehmen aus dem Ausland seine Arbeitnehmenden acht Tage vor dem Arbeitseinsatz bei der Schweizer Kontrollstelle anmelden muss. Als Grund für diese Frist nennt die Schweiz die Vorlaufzeit, die sie benötige, um Lohndumping-Kontrollen vor Ort durchzuführen.
Wir haben uns gefragt ob es nicht noch andere und effizientere Wege gäbe, um den Lohnschutz sicherzustellen. Denn: Heute wäre es doch mit digitalisierten Prozessen ohne Probleme möglich, eine Meldung innert Sekunden an die richtige Kontrollstelle zu schicken. Deshalb haben wir einen Lösungsvorschlag erarbeitet, wie man mit direkten Prozessen, einer App und einem dynamischen Kontrollmechanismus auch mit kürzeren Vorlauffristen mehr Lohnschutz erreicht. Zum Schutz von Branchen und Regionen mit hoher Lohndumpinggefahr schlagen wir zudem eine Art Schutzklausel vor.
Eine vom Staatssekretariat für Wirtschaft SECO in Auftrag gegebene Studie kommt zu einem ähnlichen Schluss: Der Bearbeitung der Anmeldung und die Organisation der Kontrollen könnten mit Hilfe der Digitalisierung beschleunigt werden.
Analysiert man die beiden Vorschläge zur Verbesserung und Modernisierung der flankierenden Massnahmen, kommt man zum Schluss, dass sie den Lohnschutz nicht nur modernisieren, sondern auch verbessern: Wo mehr Verstösse festgestellt werden, wird mehr kontrolliert. Und ein System mit Bussen, die im Wiederholungsfall steigen, hätte eine abschreckende Wirkung. Die 8-Tage-Regel kann problemlos auf vier Tage gekürzt werden, da der Sinn des Lohnschutzes nicht angetastet wird.
Statt weiter an der Eskalationsspirale zu drehen, täte es allen Akteuren gut, an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Denn es gibt Wege, wie der gordische Knoten zum Rahmenabkommen gelöst werden kann.