Brot- und Chästeilete am 1. August findet nicht statt

Der Gemeinderat hat mit grossem Bedauern beschlossen, die Brot- und Chästeilete am 1. August 2020 nicht durchzuführen.

1. August Feier
1.-August-Feier. - Pixabay

Die traditionelle 1.-August-Feier der Gemeinde mit Brot- und Chästeilete besuchten in den letzten Jahren jeweils zwischen 400 und 450 Personen. Gemäss der geltenden COVID-19-Verordnung ist für eine solche Personenzahl eine feste Zuteilung in Sektoren erforderlich, was aber auf dem nach allen Seiten offenen Platz für alli nicht zu realisieren ist.

Die Führung von Listen der Besucherinnen und Besucher ist zwar grundsätzlich denkbar, das Risiko, dass weitere Personen ohne Angabe ihrer Personalien sich auf dem Platz einfinden, ist aber gross. Zudem kann eine Verpflegung mittels Buffet nicht vorgesehen werden. Für eine Bedienung am Platz sowie für eine Kontrolle der Sektoren fehlen zudem die personellen Ressourcen.

Erschwerend kommt hinzu, dass ein guter Teil der Besucherinnen und Besucher sowie der Veteranenmusik, die für 2020 vorgesehen war, aufgrund ihres Alters der vom Bund definierten Risikogruppe angehören, welche eines besonderen Schutzes bedarf. Aus diesen Gründen hat der Gemeinderat mit grossem Bedauern beschlossen, die Brot- und Chästeilete am 1. August 2020 nicht durchzuführen. Er hofft für diesen nicht einfachen Entscheid auf das Verständnis der Neuhauserinnen und Neuhauser.

Dagegen brennt wie seit vielen Jahren schon am Abend auf dem Galgenbuck das Höhenfeuer. Es wird eine Verpflegungsmöglichkeit und einen Getränkestand geben, aber keine zusätzlichen Sitzgelegenheiten. Der Gemeinderat wünscht der Neuhauser Bevölkerung schon jetzt einen besinnlichen und schönen Nationalfeiertag.

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