Gemeindeversammlung muss nochmal ran

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Hinwil,

Die Teilrevision Nutzungsplanung im Gebiet Rothaus sowie der private Gestaltungsplan Rothaus kommen 2019 nochmals an die Gemeindeversammlung.

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Die Gemeindeversammlung Dürnten setzte mit Beschluss vom 14. September 2017 die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung Rothaus fest und stimmte dem privaten Gestaltungsplan Rothaus zu. Mit Schreiben vom 19. Oktober 2017 ersuchte die Gemeinde Dürnten die Baudirektion um Genehmigung der beiden Vorlagen. Die Prüfung des Gesuches zeigte etwas überraschend, dass nicht alle Bestandteile in beiden Vorlagen genehmigungsfähig sind.

Das zuständige kantonale Amt für Raumentwicklung (ARE) rügte im Genehmigungsverfahren verschiedene Sachinhalte, welche in der Folge an einem Gespräch mit Vertretern des ARE und der Gemeinde diskutiert wurden. Es haben sich insbesondere zwei Sachverhalte herauskristallisiert, die eine Anpassung der beiden Vorlagen und somit eine neuerliche Abstimmung an einer Gemeindeversammlung notwendig machen.

Mangelhafte Ausarbeitung

Einerseits ging es um die Präzisierung der zulässigen Nutzweise in der Gewerbezone G5 im Gebiet Rothaus. Das ARE fordert, dass verkehrsintensive Einrichtungen im Gewerbegebiet ausgeschlossen werden müssen, damit keine unerwünschte überdurchschnittliche Verkehrsentwicklung in diesem Gebiet stattfinden kann. Es war nie die Absicht des Gemeinderates, in diesem Gebiet zum Beispiel ein Einkaufszentrum zuzulassen. Dies ist eigentlich aufgrund der bestehenden Bauvorschriften auch nicht möglich. Der Gemeinderat zeigte aber Verständnis, dass die Nutzweise in diesem Gebiet soweit beschränkt wird, dass keine Missverständnisse entstehen. Kein Verständnis zeigte der Gemeinderat aber für die Forderung des ARE, generell Handels- und Dienstleistungsbetriebe auszuschliessen, weil heute bereits diverse solche Betriebe im Gebiet Rothaus angesiedelt sind.

Andererseits ging es auch darum, dass der private Gestaltungsplan einen Formfehler aufwies. Der Gemeinderat und der zuständige Planer gingen davon aus, dass sämtliche betroffene Grundeigentümer den privaten Gestaltungsplan unterschrieben haben. Leider entpuppte sich die eingeholte Information als falsch, weil ein Grundeigentümer das Planwerk nicht unterschrieben hat.

Empfehlung zur Überarbeitung

Die Baudirektion empfahl dem Gemeinderat Dürnten, die eingereichten Genehmigungsvorlagen formell von der Genehmigung zurückzuziehen. Anschliessend könne die Gemeinde die Vorlagen überarbeiten, ein zweites Mal vorprüfen lassen und anschliessend erneut der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung vorlegen.

Der Gemeinderat machte von dieser Möglichkeit Gebrauch. In Ausübung der Kompetenzdelegati-on der Gemeindeversammlung vom 14. September 2017 und gestützt auf das Gespräch mit dem ARE stellte der Gemeinderat Dürnten bei der Baudirektion das Gesuch, die beiden Vorlagen von der Genehmigung zurückzuziehen, damit der Weg für eine neue Vorlage frei wird.

Wie geht es weiter? Nach den Sommerferien werden die Revisionsvorlagen ergänzt, bereinigt und nochmals während 60 Tagen öffentlich aufgelegt sowie dem ARE ein zweites Mal zur Vorprüfung eingereicht. Anschliessend werden die Vorlagen bereinigt und voraussichtlich der Gemeindever-sammlung vom Juni 2019 zur Genehmigung unterbreitet. Wenn bis dahin nicht alle Unterschriften zum privaten Gestaltungsplan geleistet werden, ist der Gestaltungsplan gemäss gesetzlicher Vor-schriften von der Gemeindeversammlung als allgemeinverbindlich zu erklären. Hierzu ist es aber notwendig, dass die Grundeigentümer, denen mindestens zwei Drittel der einbezogenen Flächen gehören, dem Gestaltungsplan zustimmen.

-Mitteilung der Gemeinde Dürnten (mba)

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