Vorsorge: So lassen sich Lücken wegen Erwerbspause vermeiden

Eine Erwerbspause oder ein Teilzeit-Job mit niedrigem Einkommen führt zu Lücken in der Vorsorge. Wir geben Tipps, wie sich diese Lücken schliessen lassen.

Erwerbspausen oder Teilzeit-Jobs können zu Vorsorgelücken führen. - Depositphotos

Das Wichtigste in Kürze

  • Mehrere Jahre keinem Beruf nachzugehen, verursacht Vorsorgelücken.
  • Dasselbe gilt bei niedrigem Einkommen – etwa durch Teilzeitarbeit.
  • Erfahren Sie, wie sich diese Risikofaktoren auf Ihre Vorsorgen auswirken können.
  • Zugleich profitieren Sie von wertvollen Tipps.

Kindererziehung kann dazu führen, dass das Erwerbsleben für mehrere Jahre pausiert wird. Doch genau solche Erwerbspausen führen oft zu Vorsorgelücken. Dasselbe gilt dann, wenn der Lohn dauerhaft klein ausfällt – etwa bei Teilzeitarbeit.

In diesem Artikel erhalten Sie wertvolle Tipps, um Ihre Vorsorgesituation zu verbessern. Dieser Beitrag ist Teil einer Serie, die sich auf den Artikel «Vorsorgelücken: Das sind die Risikofaktoren» bezieht.

Ich war einige Jahre nicht berufstätig

Das Schweizer 3-Säulen-System der Vorsorge geht vom folgenden Standardfall aus: Jemand arbeitet sein gesamtes Erwerbsleben lang in Festanstellung und zahlt jedes Jahr in die 1. und 2. Säule ein. Deshalb führen Erwerbspausen oftmals zu Vorsorgelücken.

1.Säule

Eine volle AHV-Rente in Höhe von aktuell 29’400 Franken pro Jahr (Stand 2023) wird nur bei folgendem Fall ausgezahlt: 44 Jahre lang wurden AHV-Beiträge eingezahlt. Dies bei einem durchschnittlichen Einkommen von mindestens 88’200 Franken. Wer Beitragspausen hat, erhält automatisch in der 1. Säule nicht die volle Rente.

Deshalb ist es so wichtig, auch etwa während des Studiums den jährlichen Minimalbeitrag zu zahlen. Er beträgt 514 Franken (Stand 2023). Innerhalb von fünf Jahren können Sie auch für fehlende Beitragsjahre eine Nachzahlung leisten.

Sofern Sie verheiratet sind und Ihr Ehepartner erwerbstätig ist, sind Sie als nicht erwerbstätige Person von der Beitragspflicht befreit. Sie erhalten trotzdem Beitragsjahre gutgeschrieben. Zudem werden Erziehungs- und Betreuungsgutschriften angerechnet.

Haben Sie schon eine Erwerbspause gemacht?

Tipp: Sie können unter Angabe Ihrer AHV-Nummer bei jeder kantonalen Sozialversicherungsanstalt (SVA) einen Auszug aus dem Individuellen Konto (sogenannter «IK-Auszug») bestellen. So erfahren Sie, mit welcher AHV-Rente Sie rechnen können. Dort können Sie auch nachfragen, ob es allenfalls möglich ist, fehlende Beitragsjahre nachzuzahlen.

Sie können den Kontoauszug auch direkt bei der Informationsstelle AHV/IV bestellen.

Wichtig zu wissen: Bei Verheirateten werden die Rentenansprüche plafoniert. Die Summe der AHV-Renten der beiden Ehepartner darf höchstens 150 Prozent der maximalen Einzelrente erreichen. Aktuell (Stand 2023) sind das 44’100 Franken.

2. Säule

In der 2. Säule, der beruflichen Vorsorge, gilt heute ebenfalls: Für jedes Jahr, in dem kein Geld eingezahlt wird, sinkt die Gesamtsumme des angesparten Kapitals. Damit sinkt auch die Höhe der Rente sowie allenfalls der Risikoleistungen bei Todesfall oder Erwerbsunfähigkeit.

Tipp: Im Pensionskassenausweis, den Sie jährlich erhalten und jederzeit bestellen können, sehen Sie eine Prognose für Ihr Alterskapital. Sie haben zur Pensionierung meist die Möglichkeit, entweder das gesamte Kapital zu beziehen, sich eine Rente auszahlen zu lassen oder beides zu kombinieren.

Die Prognose für Ihre BVG-Altersrente finden Sie ebenfalls im Pensionskassenausweis. Auch die Höhe Ihrer Risikoleistungen bei Erwerbsunfähigkeit und Tod können Sie dort nachlesen. Ausserdem erfahren Sie, ob es ein «Einkaufspotenzial» gibt.

Das ist der Betrag, den Sie nachträglich noch in die 2. Säule einzahlen könnten. Lassen Sie sich beraten, ob ein solcher Einkauf für Sie sinnvoll ist. Und wie Sie ihn steuerlich optimal gestalten können.

3. Säule

Auch in der gebundenen Vorsorge, der Säule 3a, können sich Erwerbspausen auswirken. Denn Sie können nur in die Säule 3a einzahlen, wenn Sie berufstätig sind. Und wenn Sie ein Erwerbseinkommen über 2’300 Franken pro Jahr erzielen. Die Einzahlungen sind nur fürs laufende Jahr, aber nicht rückwirkend möglich.

Tipp: Zurich bietet für einige 3a-Versicherungslösungen die Option, bei Aufgabe der Berufstätigkeit die Versicherung auf eine 3b-Lösung zu switchen. Dasselbe gilt bei Arbeitslosigkeit. Je nach Länge der Erwerbspause lohnt sich ansonsten auch eine zusätzliche neue 3b-Lösung. So kann steuerbegünstigt fürs Alter vorgesorgt werden.

Vorsorge: Ich arbeite Teilzeit oder in einer Branche mit niedrigem Einkommen

Das Schweizer 3-Säulen-System ist auf ein mittleres Einkommen von 88’200 Franken ausgelegt. Falls Sie dauerhaft weniger Geld verdienen – zum Beispiel wegen Teilzeit – führt das unweigerlich dazu, dass Sie auch im Alter ein niedrigeres Einkommen erhalten werden. Oftmals sind Sie auch bei einer Erwerbsunfähigkeit bzw. im Todesfall weniger gut abgesichert.

1. Säule

Die AHV-Altersrente der 1. Säule wird vom durchschnittlichen Einkommen über Ihr gesamtes Leben berechnet. Für die volle Rente müssen Sie 44 Jahre lang Beiträge einzahlen.

Wichtig zu wissen: Verheiratete erhalten nach der AHV-Pensionierung des zweiten Ehepartners zusammen höchstens 150 Prozent der maximalen AHV-Einzelrente.

Tipp: Sie können unter Angabe Ihrer AHV-Nummer bei jeder kantonalen Sozialversicherungsanstalt (SVA) einen Auszug aus dem Individuellen Konto (sogenannter «IK-Auszug») bestellen. So erfahren Sie, mit welcher AHV-Rente Sie rechnen können oder welche Leistungen bei Invalidität oder im Todesfall ausgezahlt würden. Dort können Sie auch nachfragen, ob es allenfalls möglich ist, fehlende Beitragsjahre nachzuzahlen.

Sie können den Kontoauszug auch direkt bei der Informationsstelle AHV/IV bestellen.

2. Säule

In der zweiten Säule wirken sich niedrige Einkommen überproportional aus: Denn die Beiträge werden nicht vom Bruttoeinkommen erhoben. Hingegen wird ein fixer Betrag in Höhe von 25’725 Franken (Stand 2023) abgezogen, der sogenannte «Koordinationsabzug». Dieser entspricht 7/8 der maximalen AHV-Rente.

Der Koordinationsabzug soll verhindern, dass die Pensionskasse Beiträge auf den Lohnteilen erhebt, die bereits durch die 1. Säule versichert sind.

Bei Teilzeitkräften führt der Koordinationsabzug dazu, dass nur noch ein relativ kleiner Teil des Lohnes für die Berechnung des versicherten BVG-Lohnes berücksichtigt wird. Das hat Auswirkungen auf Ihre Leistungen nach der Pensionierung. Und allenfalls auch auf den Risikoschutz bei Erwerbsunfähigkeit oder Todesfall.

Tipp: Einige Pensionskassen verringern den Koordinationsabzug bei Teilzeitkräften entsprechend dem Pensum – und können so die Vorsorgelücke ihrer Mitarbeitenden verkleinern. Fragen Sie nach, wie das bei Ihrer Pensionskasse geregelt ist.

3. Säule

Ab einem jährlichen Erwerbseinkommen von 2’300 Franken können Sie prinzipiell Beiträge in die gebundene Vorsorge der Säule 3a einzahlen. Die Herausforderung ist bei niedrigen Einkommen eher, dass zu wenig Geld für die Vorsorge übrig bleibt.

Tipp: Auch wenn Sie wenig finanziellen Spielraum haben, sollten Sie versuchen, zumindest eine kleine Summe in die Säule 3a einzuzahlen. Da Sie den Beitrag vom steuerbaren Einkommen abziehen können, sparen Sie einen Teil der Prämie bei den Steuern wieder ein.

Je nachdem, welcher Typ Sie sind, kann eine Versicherungslösung oder ein 3a-Konto für Sie die bessere Option sein.

Was für die Versicherungslösung spricht: Sie können verschiedene Risikokomponenten einbauen, zum Beispiel die Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit. So können Sie sicher sein, dass Sie Ihr Sparziel tatsächlich erreichen. Bei einer Versicherungslösung schliessen Sie die Vorsorgepolice mit einer fixen Vertragsdauer ab und verpflichten sich, regelmässig einen bestimmten Betrag einzuzahlen. Das diszipliniert, wenngleich es auch hier Möglichkeiten zum Anpassen gibt.

Was für das 3a-Konto spricht: Sie sind komplett flexibel und können zum Ende des Jahres kurzfristig entscheiden, wieviel Geld noch für die Vorsorge übrig ist.

Als Teilzeitkraft haben Sie vermutlich auch Lücken bei der Absicherung gegen die Lebensrisiken Tod und Erwerbsunfähigkeit. Diese können Sie über die Säule 3a oder über die Säule 3b (freie Vorsorge) absichern. Für beide Varianten gibt es Argumente. Wichtig ist vor allem, dass Sie sich überhaupt absichern.

Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit der Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG. Den Originaltext finden Sie hier.

Kommentare

User #2164 (nicht angemeldet)

Von einer happigen Strafe wird mit keinem Wort erwähnt, wenn mann Beiträge nachzahlen will. Und ja dem ist so. Einfach lächerlich.

User #9015 (nicht angemeldet)

Ohh ja, diese Tipps kenne ich. Der Oberste Boss der Zürich (Mario Greco) zieht eine Jahresgage von schlappen 9,8 Millionen (im Jahr 2023), die müssen erst mal erwirtschaftet werden. Das ergibt gute 816‘000 / Monat. Bericht vom 15.03.2024 auf diesem Portal. Da soll ich in Sachen Vorsorge diesen Tipps vertrauen, echt jetzt?

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