Anerkennung für Zwang-Rekrutierte
Nach jahrelanger Debatte hat das Parlament in Lettland ein neues Kriegsveteranen-Gesetz verabschiedet. Dieses anerkennt den sogenannten Teilnehmern des Zweiten Weltkriegs einen Sonderstatus.
Das Wichtigste in Kürze
- Durch das neue Kriegsveteranen-Gesetz soll den zwangsrekrutierten Letten den Status eines Teilnehmers des Zweiten Weltkrieges anerkannt werden.
- Mit dieser Anerkennung sind laut Parlamentsangaben keine finanziellen Ansprüche verbunden.
Das
lettische Parlament hat ein neues Kriegsveteranen-Gesetz verabschiedet. Nach
der beschlossenen Regelung soll den Letten, die zwischen
dem 17. Juni 1940 und dem 2. September 1945 in regulären
Militäreinheiten auf beiden Seiten der Front aktiv waren, der
Status eines sogenannten Teilnehmers des Zweiten Weltkrieges zuerkannt
werden.
Dabei ist
es dem Gesetz zufolge unerheblich, ob sie gegen die Sowjetunion oder
Hitler-Deutschland und dessen Verbündete gekämpft haben.
Keine Finanziellen Ansprüche
Lettland
wurde im Zweiten Weltkrieg abwechselnd von den beiden totalitären
Mächten besetzt. Nach Kriegsende war der baltische EU- und
Nato-Staat bis 1991 unfreiwillig Teil der Sowjetunion.
Mit dem
jahrelang debattierten Gesetz soll nach Parlamentsangaben
den oft zwangsrekrutierten Bürgern Lettlands Anerkennung
entgegengebracht werden. Finanzielle Ansprüche sind entgegen den
Forderungen einiger Abgeordneten damit nicht verbunden.