Bundesamt für Verfassungsschutz bezeichnet AfD als Verdachtsfall
Alle Gegenwehr bringt nichts: Die Partei «Alternative für Deutschland» wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingeordnet.

Das Wichtigste in Kürze
- Die AfD darf vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft werden.
- Zu diesem Schluss ist das Verwaltungsgericht Köln nach langer Verhandlung gekommen.
- Das Resultat ist aber noch nicht rechtskräftig, es kann noch Berufung eingelegt werden.
Den Alternativen für Deutschland ist ihr Vorhaben nicht gelungen. Trotz Gegenwehr wurde die Partei vom Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft. Nach einer fast zehnstündigen Verhandlung fällen die zuständigen Richter am Dienstagabend (8. März) diese Entscheidung am Verwaltungsgericht in Köln.
Somit wurde die Klage der AfD abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, gegen die Entscheidung kann Berufung eingelegt werden. Darüber müsste dann das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden.

Es gebe ausreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei, führte das Gericht zur Begründung aus. Dies habe der Verfassungsschutz in Gutachten und Materialsammlungen belegt. Die AfD habe dem lediglich pauschales Bestreiten entgegengesetzt.
Auch Junge Alternative tragen zu Entscheid bei
Zwar sei der sogenannte Flügel der Partei formal aufgelöst worden, seine Protagonisten übten aber weiter massgeblichen Einfluss aus. Auch Aktivitäten der Jugendorganisation Junge Alternative (JA) seien in die Bewertung eingeflossen. Sowohl im Flügel als auch in der JA sei ein ethnisch verstandener Volksbegriff ein zentrales Politikziel.
Danach müsse das deutsche Volk in seinem ethnischen Bestand erhalten und müssten «Fremde» möglichst ausgeschlossen werden. Das stehe im Widerspruch zum Volksbegriff des Grundgesetzes.
Erfolg hatte die AfD mit ihrer Klage gegen die öffentliche Mitteilung vom Bundesamt für Verfassungsschutz, der Flügel habe 7000 Mitglieder. Dafür gebe es nicht die erforderlichen Anhaltspunkte, erklärte das Gericht.