Buschmann bedauert Verfassungsgerichtsentscheid zu Corona-«Notbremse»
Der designierte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtmässigkeit der sogenannten Corona-Notbremse vom vergangenen Frühjahr bedauert.

Das Wichtigste in Kürze
- Designierter Justizminister weist Vorwurf zu laschen Umgangs der FDP mit Pandemie zurück.
«Ich kann erklären, dass wir uns ein anderes Ergebnis gewünscht hätten», sagte Buschmann, der an der Klage von FDP-Abgeordneten gegen das damalige Gesetz beteiligt war, am Dienstag in Berlin. Gleichwohl werde die FDP die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts «selbstverständlich» respektieren.
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Morgen entschieden, dass die damaligen Schulschliessungen sowie auch Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen zum Schutz vor der Pandemie rechtmässig waren. Buschmann wies allerdings darauf hin, das Gericht habe hier einen «weiten Entscheidungsspielraum» der Politik betont. Dies bedeute, das Vorgehen von Union und SPD, das auch die Grünen unterstützt hatten, «war damals nicht verboten. Es war aber auch nicht geboten, Ausgangssperren zu verhängen».
Buschmann wies Vorwürfe vor allem gegen seine Partei zurück, in der aktuellen Corona-Lage effektivere Gegenmassnahmen zu verhindern. Erstens habe auch das alte Infektionsschutzgesetz der grossen Koalition die aktuelle vierte Welle nicht verhindert, sagte er. Zweitens sei es falsch, dass es nun weniger Optionen zum Gegensteuern gebe. Er verwies auf die gemeinsam mit SPD und Grünen beschlossenen neuen Massnahmen wie 3G am Arbeitsplatz und in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Die Ampel-Parteien hatten vergangene Woche die bis dahin geltende epidemische Lage von nationaler Tragweite vor allem auf Druck der FDP auslaufen lassen. Seither sind bestimmte Massnahmen wie Ausgangssperren oder generelle Geschäftsschliessungen nicht mehr möglich. «Es bringt nichts, Menschen nachts zu verbieten, vor die Tür zu gehen», wandte sich Buschmann erneut gegen Ausgangssperren.
Buschmann warb für ein differenziertes Vorgehen je nach regionaler Lage. Beispielsweise müsse «in Sachsen mehr getan werden», weil dort die Infektionszahlen besonders hoch sind. Der FDP-Politiker nannte als Möglichkeit die Schliessung von Clubs und Diskotheken sowie Einschränkungen für Grossveranstaltungen. Dies sei nach der aktuellen Rechtslage mit Zustimmung des Landtages auch möglich. Zum Schutz in Schulen plädierte Buschmann für «einen mobilen Impfbus vor jede Schule» sowie lieber eine Maskenpflicht als mögliche Schulschliessungen.