Freiburger Missbrauchsfall: Die Urteile sind bekannt

Im Freiburger Missbrauchsfall wurden am Dienstag die Urteile für die Mutter des Jungen und deren Partner verkündet.

Die Mutter des missbrauchten Jungen aus Staufen (D) wird bei einem der ersten Prozesstage aus dem Verhandlungsraum geführt. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Missbrauchsfall von Freiburg wurden heute die Urteile verkündet.
  • Die Mutter und ihr Partner erhielten lange Freiheitsstrafen.

Hinweise der Schule zu einem möglichen Missbrauch des Kindes wurden vom Jugendamt als zu vage eingestuft, die Behörde behielt die Informationen der Schule für sich. Eine Aufarbeitung der Fehler läuft. Auch auf Landesebene wird dazu eine Arbeitsgruppe gebildet.

Im Freiburger Fall um einen missbrauchten und an andere Männer verkauften Knaben wurde am Dienstag das Urteil gegen die Mutter und ihren Partner verkündet.

Nach dem jahrelangen Missbrauch eines Jungen aus Staufen bei Freiburg muss die Mutter des Kindes zwölf Jahre und sechs Monate in Haft. Ihren einschlägig vorbestraften Lebensgefährten verurteilten die Richter des Landgerichts Freiburg am Dienstag zu zwölf Jahren Gefängnis mit anschliessender Sicherungsverwahrung.

Missbrauch und Vermarktung

Das Paar vermarktete den damals in Staufen bei Freiburg lebenden Knaben im Darknet – einem anonymen Bereich des Internet – auch an Freier aus dem In- und Ausland. Die an dem Kind begangenen schweren Sexualstraftaten wurden gefilmt und im Netz in einschlägigen Foren getauscht.

Sie zeigen neben den Vergewaltigungen auch Erniedrigungen, Misshandlungen und Beschimpfungen des Opfers. Der Bub wurde maskiert und gefesselt. Die Sichtung der Fotos und Filme sowie das Ausmass des Falles hatte sowohl Ermittler wie auch die am Prozess Beteiligten eigenen Angaben zufolge an ihre Grenzen gebracht.

Acht Festnahmen und Anklagen

In dem Fall gab es insgesamt acht Festnahmen und Anklagen. Zum einen lieferten viele Filmaufnahmen den Ermittlern wichtige Beweise. Zum anderen konnten mutmassliche Mittäter vor allem auch wegen der umfangreichen Aussagen des Lebensgefährten der Mutter verhaftet und vor Gericht gestellt werden. Neben dem Paar waren in dem Fall sechs Männer angeklagt, darunter ein Schweizer und ein Spanier.

Das Rätsel des Prozesses blieb die Rolle der Mutter. Sie hatte im Gegensatz zu ihrem Freund nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgesagt, aber Beobachtern zufolge wenig zu ihren Motiven für die vielen Missbrauchstaten am eigenen Kind erklärt.

Ein psychiatrischer Gutachter hatte ihr kaum ausgeprägte Fähigkeit zum Mitgefühl attestiert. Sie sei bereit gewesen, ihr Kind zu opfern und habe ihre eigenen Interessen über die ihres Kindes gestellt. Dass sie ihrem Freund hörig gewesen sei, wie es die Frau glauben machen wollte, verneinte der Gutachter.

Versäumnisse

Nicht nur grausame Verbrechen kamen ans Licht, sondern auch Versäumnisse seitens Familiengerichten und Behörden. Sie hatten wichtige Informationen nicht weitergegeben und aneinander vorbei gearbeitet, ohne sich auszutauschen.

So war das Kind zwar einige Monate vor der Verhaftung des Paares aus der Familie genommen worden. Kurz darauf kam es aber wieder zurück zur Mutter. Die Familiengerichte hatten dabei weder das Kind befragt noch ihm einen Verfahrensbeistand an die Seite gestellt.

Dass mit dem 39-Jährigen ein vorbestrafter Pädokrimineller unter einem Dach mit dem Buben lebte, entging den Behörden ebenfalls; das Kontaktverbot des Mannes zu Kindern und Jugendlichen wurde nicht überwacht.

Das Kind lebt inzwischen bei einer Pflegefamilie. Von ihm ist wenig bekannt, ausser, dass es ihm nach Worten seiner Anwältin den Umständen entsprechend gut geht. Eine Aussage vor Gericht blieb ihm erspart.