Gericht: Tesla darf Rodung fortsetzen
Tesla will in Brandenburg (D) eine Fabrik bauen. Wegen mehrerer Klagen musste der Konzern die Geländerodung kürzlich stoppen – nun wurden sie zurückgewiesen.
Das Wichtigste in Kürze
- Tesla darf die Rodung des Geländes in Brandenburg (D) fortsetzen.
- Am Donnerstag hat das Gericht die Klagen zweier Umweltverbände zurückgewiesen.
Der US-Elektroautobauer Tesla darf auf dem Gelände seiner geplanten Fabrik in Grünheide bei Berlin die Baumfällung fortsetzen.
Wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg am Mittwoch entschied, wurden die Beschwerden zweier Umweltverbände zurückgewiesen. Die gesetzlichen Voraussetzungen seien gegeben.
Am Wochenende musste Elon Musks Konzern die Rodung unterbrechen. Das Obergericht hatte am Samstagabend entschieden, zunächst müsse über die Beschwerde der Grünen Liga Brandenburg gegen die Baumfällarbeiten entschieden werden.
Tesla will im brandenburgischen Ort Grünheide schon Mitte kommenden Jahres die Produktion aufnehmen. Das Unternehmen hat dafür ein als Industriefläche ausgewiesenes, teils bewaldetes Gelände gekauft.
Vergangene Woche bekam es vom Landesamt für Umwelt die Genehmigung, «auf eigenes Risiko» mit den Arbeiten schon zu beginnen. Die endgültige Baugenehmigung ist noch nicht erteilt.