Joggerin in Österreich von Hund totgebissen
In Österreich wurde eine Frau von einem Hund attackiert und zu Tode gebissen. Sie starb noch am Ort des Angriffs.
In Österreich ist eine Frau beim Joggen von einem Hund zu Tode gebissen worden. Wie die Polizei mitteilte, entfernte sich das Tier am Montag in Naarn in der Nähe von Linz von seiner Besitzerin und attackierte die laufende Frau. Zu dem tödlichen Vorfall kam es laut Polizei am Morgen in der Nähe des Wohnhauses der Hundehalterin.
Die Joggerin wurde von dem American Staffordshire Terrier so schwer verletzt, dass sie noch am Ort des Angriffs starb. Die Besitzerin versuchte noch, ihren Hund wegzuzerren. Sie erlitt dabei selbst schwere Verletzungen und musste in einem Spital behandelt werden. Sie schaffte es jedoch, ihr Tier in das Haus zurückzubringen und Einsatzkräfte zu alarmieren, sagte eine Polizeisprecherin der Deutschen Presse-Agentur.
Die Hundehalterin wurde in die Universitätsklinik in Linz gebracht. Nach Angaben der Polizei war es vorerst nicht möglich, die Frau zu befragen. Deshalb sei der genaue Ablauf des Vorfalls noch nicht klar. Identität und Alter der beiden Frauen wurden zunächst nicht bekanntgegeben.
In drei österreichischen Bundesländern ist für die Haltung von potenziell gefährlich eingestuften Rassen wie American Staffordshire Terrier eine Genehmigung oder eine Hundeführerscheinprüfung nötig. Oberösterreich gehört nicht dazu: Dort müssen alle Hundebesitzer einen Kurs absolvieren. Behörden in Öberösterreich können aber anordnen, dass einzelne Tiere nur mit Beisskorb und Leine in die Öffentlichkeit dürfen, falls sie durch Aggressivität auffallen.
Der American Staffordshire Terrier von Naarn sei nicht als auffällig eingestuft worden, sagte der Bürgermeister von Naarn, Martin Gaisberger, der dpa. Nach dem tödlichen Vorfall gab die Gemeinde jedoch bekannt, dass sie der Besitzerin die Haltung des Tieres untersagen und ihr den Hund abnehmen werde.
In Deutschland ist es generell verboten, American Staffordshire Terrier einzuführen. Die Haltung dieser sogenannten Kampfhunde ist in den meisten deutschen Bundesländern nur mit Genehmigung von Behörden erlaubt. In Brandenburg und Bremen darf diese Rasse hingegen gar nicht gehalten werden.