Vereinsversammlungen weiterhin virtuell oder hybrid möglich

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Deutschland,

Vor der Pandemie war bei Vereinsversammlungen eine physische Anwesenheit Pflicht. Doch wegen Corona wurde eine virtuelle Teilnahme ermöglicht. Diese Ausmahmeregelung soll nun weiterhin gelten.

Auch künftig dürfen Vereinsversammlungen virtuell oder hybrid abgehalten werden. Eine entsprechende Regelung beschloss nun der Bundestag.
Auch künftig dürfen Vereinsversammlungen virtuell oder hybrid abgehalten werden. Eine entsprechende Regelung beschloss nun der Bundestag. - Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Vereine sollen Mitgliederversammlungen künftig generell auch komplett virtuell oder in hybrider Form, also mit einzelnen zugeschalteten Mitgliedern abhalten dürfen - bei vollem Stimmrecht aller Teilnehmer.

Das hat der Bundestag nun mit grosser Mehrheit beschlossen.

Bisher war dafür eine entsprechende Regelung in der Vereinssatzung Voraussetzung. Eine Änderung der Satzung, um digitale oder hybride Versammlungen möglich zu machen, soll durch das Gesetz nicht mehr nötig sein.

Zu einer hybriden Versammlung kann demnach künftig einberufen werden. Sollte der Wunsch nach komplett virtuellen Versammlungen bestehen, kann darüber dann per Mitgliederbeschluss entschieden werden. Die Teilnahme wäre laut Gesetz «im Wege der elektronischen Kommunikation» möglich, was nach Angaben der Koalitionsfraktionen neben Video auch Chat, Telefon oder Abstimmung per E-Mail einschliesst.

Nach Ansicht der SPD kommt die Neuregelung kleinen Vereinen zugute, weil sie sich damit Aufwand und Kosten einer möglichen Satzungsänderung sparen. Argumentiert wird auch damit, dass die digitale Öffnung die Teilnahme von Versammlungen in bundesweiten Vereinen erleichtere, weil weite Anreisen nicht mehr nötig sind.

Das Gesetz schliesst an eine schon in der Corona-Zeit geltende Ausnahmeregelung an. Wegen der voranschreitenden Digitalisierung sei die Regelung auch über die Pandemie hinaus sinnvoll, hatte der Bundesrat argumentiert, von dem die Initiative für das Vorhaben ausging. Wann die Neuregelung in Kraft tritt, ist noch offen. Nach dem Bundestag muss der Bundesrat noch abschliessend darüber beraten.

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