Bundesgericht: Swisscom darf neue Glasfasertechnik nicht verwenden
Der geplante Ausbau des Glasfasernetzes mit neuartiger Technologie durch die Swisscom wurde nun vom Bundesgericht gestoppt.
Das Wichtigste in Kürze
- Mit einer neuen Technologie wollte die Swisscom ihr Glasfasernetz ausbauen.
- Das Bundesgericht hat dem nun einen Riegel vorgeschoben.
- Andere Anbieter wären durch den Ausbau blockiert worden.
Der Ausbau des Glasfasernetzes mit neuartiger Technologie durch die Swisscom wurde vom Bundesgericht gestoppt. Die Wettbewerbskommission (Weko) hatte bereits im Dezember 2020 einen vorsorglichen Stopp erlassen. Dies, nachdem ein Verfahren gegen das Unternehmen eingeleitet wurde.
Der Entscheid wurde Ende September 2021 durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Eine Beschwerde der Swisscom gegen dieses Urteil hat das Bundesgericht in einem am Dienstagabend veröffentlichten Urteil abgewiesen.
Die Strategie der Swisscom sieht vor, dass beim Ausbau des Glasfaseranschlussnetzes nicht mehr das Vierfaser-Modell zum Einsatz kommen soll. Stattdessen soll ein sogenanntes Einfaser-Modell mit Baumstruktur genutzt werden.
Netzzugang muss für Wettbewerber gewährleistet bleiben
Dies hätte für andere Fernmeldeanbieter jedoch zur Folge, dass sie keinen physischen Zugang zu Glasfaserleitungen erhalten könnten.
Die Swisscom nehme das Urteil zur Kenntnis, hiess es am Dienstagabend in einer Mitteilung. Die Swisscom hatte bereits im Oktober 2022 entschieden, grösstenteils auf die von der Weko erlaubte Punkt-zu-Punkt Topologie zu setzen. Dadurch soll der Blockade des Glasfaserausbaus durch das Verfahren entgegengewirkt werden.
Das Bundesgericht hatte vorliegend lediglich über die Zulässigkeit der vorsorglichen Massnahme zu entscheiden. Dabei prüft es, ob verfassungsmässige Rechte wie namentlich das Willkürverbot verletzt wurden.