Bundesgericht

Bundesgericht: Swisscom muss Obwaldner 5G-Antenne abstellen

Keystone-SDA
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Obwalden,

Schon 2019 rüstete die Swisscom eine ihrer Sendeanlagen für 5G um. Doch eigentlich wäre dafür ein Bewilligungsverfahren seitens der Gemeinde nötig gewesen.

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Eine 5G-Antenne. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • In Sarnen OW baute die Swisscom 2019 eine Mobilfunkantenne um.
  • Auch sollte die Anlage dadurch auf 5G vorbereitet werden.
  • Mehrere Einwohner beschwerten sich daraufhin beim Regierungsrat – ohne Erfolg.
  • Das Bundesgericht moniert nun, dass ein Bewilligungsverfahren hätte stattfinden sollen.

Das Bundesgericht hat die Beschwerde von zwei Privatpersonen gegen den Umbau einer Swisscom-Antenne in Sarnen OW gutgeheissen.

Führt die Modernisierung einer Mobilfunkanlage zu einer Veränderung der räumlichen Verteilung der Strahlung, ist eine Baubewilligung notwendig.

Das Amt für Landwirtschaft und Umwelt (ALU) informierte 2019 das Bauamt von Sarnen darüber, dass die Swisscom Änderungen an einer Mobilfunkantenne in der Gemeinde vornehmen würde.

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Die Gemeinde Sarnen im Kanton Obwalden. (Archivbild) - keystone

Neben einer Umverteilung der Sendeleistung beabsichtigte der Betreiber, die bestehenden Antennen durch adaptive Antennen zu ersetzen, neue Frequenzen einzuführen und die Anlage für 5G vorzubereiten.

Die Immissionen würden laut Amt nicht zunehmen. Es handle sich somit um eine genehmigungsfreie Bagatelländerung. Da die Gemeinde nichts von sich hören liess, nahm Swisscom die Modernisierung vor, wie aus einem am Donnerstag publizieren Urteil des Bundesgerichts hervorgeht.

Zahlreiche Unterschiede

Mehrere Einwohner wandten sich daraufhin erfolglos an den Regierungsrat von Obwalden. Sie argumentierten, dass die Änderung zusätzliche Antennen, andere Sendediagramme und -leistungen sowie andere Frequenzbänder mit sich bringe.

Laut Bundesgericht unterliegt die Änderung einer Anlage einer Baubewilligungspflicht. Der Ersatz von konventionellen Antennen durch adaptive Antennen mit einem anderen Sendediagramm bedinge ein Baubewilligungsverfahren.

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Nachbarn und die Öffentlichkeit hätten ein Interesse daran, vorab kontrollieren zu können, ob die Genehmigungskriterien eingehalten werden, sobald sich die Verteilung der Emissionen ändere und dies zu einer höheren Leistung der elektrischen Felder führen könne.

Der Fall geht an die Gemeinde Sarnen zurück, damit sie ein Bewilligungsverfahren einleitet. Die Swisscom muss ihrerseits den Betrieb der Antenne einstellen.

Kommentare

User #4221 (nicht angemeldet)

5G unterscheidet sich von 4G in mehreren entscheidenden Aspekten: • Latenz: 5G bietet eine Latenz von unter 1 ms, während 4G typischerweise 60-98 ms hat. • Geschwindigkeit: 5G ermöglicht Downloadgeschwindigkeiten von über 1 Gbit/s, verglichen mit maximal 100 Mbit/s bei 4G. • Frequenzen und Technik: 5G nutzt höhere Frequenzen (bis zu 100 GHz) und Technologien wie Beamforming und Massive MIMO, was die Netzkapazität und Effizienz erhöht. • Netzarchitektur: 5G setzt auf Kleinzellen und Network Slicing, um eine bessere Abdeckung und Anpassung an Nutzerbedürfnisse zu ermöglichen.

User #5569 (nicht angemeldet)

Selber schuld, genau diese Rekurenten wollten die Swisscom abschafen. Anstatt eine Antenne haben sie nun 4 und jede strahlt mehr da ihr Äeter verdrängt wird. ha ha ha

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