Coronavirus: Wie funktioniert das Versammlungsverbot genau?
Der Bundesrat hat am Sonntag neue Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus veröffentlicht. Ein Versammlungsverbot wurde ausgesprochen, aber wann gilt dieses?
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat hat am Sonntag neue Corona-Massnahmen verkündet.
- Darunter ist auch ein Versammlungsverbot.
- Doch wann und wie genau gilt dieses?
Am Sonntag hat der Bundesrat neue Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus bekannt gegeben. Ab Montag gelten neu folgende Regeln: eine landesweite Maskenpflicht, ein Versammlungsverbot und eine Homeoffice-Empfehlung.
Bei dem Versammlungsverbot dürfen sich noch maximal 15 Personen draussen treffen. Doch was ist genau erlaubt und was nicht?
Coronavirus: Private Anlässe im Sitzen
Trotz des Verbots sind gewisse Versammlungen noch erlaubt. Bewilligte Demonstrationen, beispielsweise, dürfen weiterhin stattfinden. Auch Gemeindeversammlungen sind erlaubt.
Private Partys sind generell noch erlaubt. Allerdings nur solange nicht mehr als 15 Personen anwesend sind und die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.
Sind zwischen 16 und 100 Personen anwesend, gilt eine Maskenpflicht. Ausserdem muss im Sitzen gegessen und getrunken werden. Einen Steh-Apéro ist also nicht mehr möglich. Zusätzlich müssen alle Kontaktdaten der Anwesenden aufgenommen werden.