Datenschützerin kritisiert neues Zürcher Polizeigesetz

Das neue Zürcher Polizeigesetz soll den Datenaustausch vereinfachen. Eine Datenschützerin äussert Bedenken: Es brauche eine zentrale Stelle, die diesen regelt.

Dominika Blonski, Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürichs, kritisiert den vorgesehenen Datenaustausch im neuen Zürcher Polizeigesetz. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Am ursprünglichen Entwurf des neuen Zürcher Polizeigesetzes gab es Kritik.
  • Nun wurde der Gesetzesentwurf nachgebessert – Bedenken gibt es aber noch immer.
  • Es dürfe im Moment «jeder mit jedem alles austauschen», warnt eine Datenschützerin.

Anfang Jahr ging ein Teenager, der sich zum IS bekennt, in Zürich auf einen orthodoxen Juden los. Solche Anschläge, oder zumindest die Pläne dazu, gab es in den letzten Monaten in Europa einige.

Der Zürcher Sicherheitsdirektor Mario Fehr will früher eingreifen können, wenn sich Menschen im Internet radikalisieren. Das revidierte kantonale Polizeigesetz dazu wurde im Jahr 2023 vorgestellt.

Dieses soll einen vereinfachten Austausch von Polizeidaten mit anderen Korps im In- und Ausland ermöglichen. Zudem soll beispielsweise der Strassenverkehr von intelligenten Kameras automatisiert überwacht werden können.

Das revidierte Zürcher Polizeigesetz soll den Austausch von Polizeidaten vereinfachen. (Archiv) - keystone

Der ursprüngliche Gesetzesentwurf wurde jedoch von Datenschützerin Dominika Blonski scharf kritisiert. Ihre Warnung damals: Durch das Gesetz könne es zu schwerwiegenden und unverhältnismässigen Eingriffen in die Grundrechte der Bevölkerung kommen.

Jetzt wurde der ursprüngliche Gesetzesentwurf nachgebessert. Fehr zufolge wurden Blonskis Einwände «weitgehend» berücksichtigt.

«Datenschutzrechtlich sehr heikel»

Im Gespräch mit dem «Tagesanzeiger» erklärt die Datenschutzbeauftragte nun: Der Austausch sei zwar «sehr konstruktiv» gewesen, viele ihrer Anmerkungen seien in die überarbeitete Fassung des Gesetzes eingeflossen.

Aber: «Bedenken habe ich, wenn es um den Datenaustausch mit dem Bund, anderen Kantonen oder Gemeinden geht.» Dass Daten ausgetauscht werden sollten, sieht sie ein – Kriminalität mache an der Kantonsgrenze ja nicht halt.

«Im Moment darf aber – überspitzt gesagt – jeder mit jedem alles austauschen. Das ist datenschutzrechtlich sehr heikel», so Blonski.

Denn: «Die elektronische Zusammenarbeit der Behörden ist nicht geregelt. Es ist unklar, wer interkantonal für die Daten zuständig ist, wer wann und warum darauf zugreifen darf.» Es brauche eine zentrale Stelle, die den Datenaustausch regelt.

Mit dem technologischen Fortschritt organisieren sich immer mehr Kriminelle im Internet. «Natürlich muss die Polizei auch Möglichkeiten haben, Kriminalität im Netz zu bekämpfen», sagt Blonski zur Zeitung.

Sie fügt allerdings hinzu: «Aus der Datenschutzperspektive ist, wie bei allen Überwachungsmassnahmen, die Frage der Verhältnismässigkeit zu stellen.» Und zwar unabhängig davon, ob diese Massnahmen online oder offline erfolgen.

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Im Zusammenhang mit der Informationsbeschaffung «mit Software in Bereichen des Internets» sagt Blonski: «Auch da braucht es wieder eine gesetzliche Grundlage. Und der Einsatz einer Software darf nicht grenzenlos und pauschal sein. Es braucht eine Gefahr oder einen Verdacht.»

Die Polizei müsse jeweils im Einzelfall prüfen, ob der Einsatz der Software das beste Mittel sei, um Informationen zu erhalten. Oder, ob es in dem Fall weniger einschneidende Massnahmen gebe. «Eine flächendeckende, verdachtsunabhängige Überwachung wäre nicht zulässig», hält Blonski fest.