Gericht

Filialleiterin freigesprochen: Covid-Verordnung zu ungenau

Damian Haralamb
Damian Haralamb

Dietikon,

Eine Filialleiterin von Aldi soll während des ersten Lockdowns gemäss Covid-Verordnung verbotene Ware verkauft haben. Nun wurde sie freigesprochen.

covid filialleiterin
Eine Person kauft in einer Aldi-Filiale ein. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Aldi-Filialleiterin sollte wegen des Verkaufs von Spielwaren verurteilt werden.
  • Damit habe sie laut Strafbefehl gegen die Covid-Verordnung vom ersten Lockdown verstossen.
  • Aufgrund fehlender Definitionen wurde die Angeklagte jedoch freigesprochen.

Der Bundesrat sorgte vergangenen Frühling mit seinen Covid-Massnahmen für Verwirrung und Kritik. Ein Punkt sorgt noch heute für Diskussionen: Während des ersten Lockdowns durften nur noch Lebensmittel und «Gegenstände für den täglichen Bedarf» verkauft werden. Die Gegenstände wurden jedoch nie klar definiert.

Von dieser Ungenauigkeit hat nun eine Filialleiterin des Aldis in Dietikon ZH profitiert. Die Leiterin sollte eine Busse in der Höhe von 1200 Franken sowie Gebühren von 800 Franken bezahlen, berichtet der «Tages-Anzeiger». Nun hat das Bezirksgericht Dietikon ZH die Angeklagte freigesprochen.

Laut Strafbefehl soll die Filialleiterin trotz Covid-Verordnung Spielwaren, Gartenartikel und Fahrradzubehör verkauft haben. Eine Verurteilung ist auf dieser Basis jedoch nicht möglich. «Bis heute ist unklar, was man damals hätte verkaufen dürfen», zitiert die Zeitung den Einzelrichter Benedikt Hofmann. Diesbezüglich herausgegebene Anweisungen einer Amtsstelle hätten keine rechtsverbindliche Wirkung.

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