Gericht Baden befasst sich mit Tötungsdelikt von Spreitenbach AG

Das Bezirksgericht in Baden beschäftigt sich ab heute mit einem Tötungsdelikt von Spreitenbach AG. Dabei geht es offenbar um Eifersucht.

Das Bezirksgericht in Baden AG. - Twitter

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Februar 2022 hat ein 56-Jähriger einen 74-Jährigen in Spreitenbach getötet.
  • Hintergrund der Tat ist allem Anschein nach Eifersucht.
  • Nun steht der mutmassliche Täter vor dem Bezirksgericht Baden.

Vor dem Bezirksgericht Baden AG hat sich am Dienstag ein 56-jähriger Mann zu verantworten. Er soll im Februar 2022 in Spreitenbach AG einen 74-Jährigen getötet haben. Der Prozess ist auf zwei Tage angelegt.

Hintergrund der Tat ist allem Anschein nach Eifersucht. Der jüngere Mann, ein Schweizer, hatte sich in eine Frau verliebt, die er als Prostituierte kennengelernt hatte. Sie hatte ihm aber klar gemacht, das sie mit einem anderen Mann zusammen sei, einem 74-jährigen Deutschen.

Zur Tat kam es am Morgen des 12. Februar 2022, einem Samstag, in einer Wohnung in Spreitenbach. Als die Polizei eintraf, fand sie die beiden Männer. Der Deutsche war tot. Er wies zahlreiche Messerstiche auf. Auch der Schweizer war durch Messerstiche schwer verletzt. Ein Rettungshelikopter flog ihn ins Spital.

Beschwerdekammer machte Fluchtgefahr geltend

Wegen dringenden Tatverdachts wurde er in Untersuchungshaft gesetzt. Gemäss Medienberichten ist er geständig. Ein Gesuch um Entlassung aus der U-Haft blieb dennoch erfolglos.

Wie aus einem Urteil des Obergerichts des Kantons Aargau von Ende November 2022 hervorgeht, machte die Beschwerdekammer Fluchtgefahr geltend. Der Mann stehe vor einem Scherbenhaufen. Seine Ehefrau habe sich ein paar Monate vor der Tat von ihm getrennt und sei aus der Schweiz ausgereist.

Die Anträge der Parteien sind noch nicht bekannt. Der Beschuldigte muss jedoch im Fall eines Schuldspruchs mit einer langjährigen Freiheitsstrafe rechnen. Für Mord sieht das Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von mindestens zehn Jahren bis lebenslänglich vor. Vorsätzliche Tötung wird laut Gesetz mit fünf bis 20 Jahren bestraft.