Grimsel Staumauer: Bundesgericht billigt Beschwerde gegen Erhöhung

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen die Erhöhung der Grimsel Staumauer gutgeheissen. Der Fall geht nun zurück an den Berner Regierungsrat.

Die Erhöhung der Grimsel Staumauer wird das Bundesgericht erneut beschäftigen. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundesgericht hat einen Entscheid über die Erhöhung der Grimsel Staumauer gefällt.
  • Für die Erhöhung braucht es eine vorgängige Eintragung im kantonalen Richtplan.
  • Nun muss erneut der Berner Regierungsrat über das Projekt urteilen.

Für die Erhöhung der Mauern der Grimsel Staumauer braucht es eine vorgängige Eintragung im kantonalen Richtplan. Dies hat das Bundesgericht entschieden und die Beschwerde von zwei Naturschutzorganisationen gutgeheissen. Das Projekt geht zur neuen Beurteilung zurück an den Berner Regierungsrat.

Die Regierung muss nun verschiedene offene Punkte im Zusammenhang mit der geplanten Erhöhung der beiden Staumauern Spitallamm und Seeuferegg klären. Dies geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor. Das Gesuch für den Ausbau und die entsprechende Ergänzung der Konzession haben die Kraftwerke Oberhasli AG gestellt.

Erhöhung Grimsel Staumauer nationales Interesse

Angesichts der Bedeutung der Erhöhung der Staumauer und damit der Vergrösserung des Stausees, bedürfe es einer Grundlage im kantonalen Richtplan. So hält das Bundesgericht in seinem Urteil fest. Auf dieser Planungsebene müssten die Interessen an einer Kapazitätserhöhung und jene des Natur- und Landschaftsschutzes gegeneinander abgewogen werden.

Der Grimselsee und die Spitallammsperre, Teil des Grimselwerks der KWO, Kraftwerke Oberhasli AG. (Archiv) - Keystone

Eine solche vollständige Auseinandersetzung habe bisher nicht stattgefunden. Es könne zwar davon ausgegangen werden, dass die Staumauer-Erhöhung ein nationales Interesse darstelle, wie es im Energiegesetz formuliert sei.

Dieses Interesse allein vermag gemäss Bundesgericht zwar einen Eingriff in das sogenannte Objekt «Berner Hochalpen und Aletsch-Bietschhorn-Gebiet» zu rechtfertigen. Das Gebiet ist im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung aufgeführt.

Alle Faktoren einbeziehen

Allerdings handle es sich beim Gletschervorfeld des Unteraargletschers wahrscheinlich um eine Aue von nationaler Bedeutung. Das sei bei der Interessenabwägung bisher nicht berücksichtigt worden. Zudem müsse der Ausbau des Kraftwerks Trift in die Überlegungen einbezogen werden. Dieses wird dem Ausbau der Grimsel-Staumauern aufgrund wirtschaftlicher Überlegungen vorgezogen.

Das Verwaltungsgericht hat bereits eine Beschwerde gegen eine allfällige Staumauererhöhung an der Grimsel abgewiesen. - Keystone

Auf Richtplan-Ebene seien die Projekte Trift und Grimsel auf ihre Auswirkungen auf Raum und Umwelt im gleichen Gebiet zu untersuchen. Zudem sollen sie aufeinander abgestimmt werden. Anschliessend müsse entschieden werden, ob ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Realisierung beider, einem oder keinem der Projekte bestehe.

Projekt mehrmals von Bundesgericht geprüft

Bezüglich der Realisierung des Ausbaus der Grimsel-Staumauern und deren Betriebes sind laut Bundesgericht bisher auch keine Fristen festgehalten worden. Das Gesetz schreibe solche jedoch vor. Sollten sie zum derzeitigen Standpunkt nicht definiert werden können, sei die Vergabe einer Konzession ausgeschlossen.

Die Staumauer des Grimselsees, die von Kraftwerke Oberhasli AG (KWO) betrieben wird. (Symbolbild) - keystone

Die Kraftwerke Oberhasli planen, die Staumauern am Grimselsee zu erhöhen. Der Seespiegel würde in der Folge um 23 Meter steigen. Das Speichervolumen würde dadurch um 75 Millionen Kubikmeter auf neu 170 Millionen Kubikmeter vergrössert werden. Damit würde eine Speicherung von zusätzlichen 240 GWh Energie möglich.

Das Bundesgericht hat sich schon mehrmals mit dem Projekt auseinandersetzen müssen. Naturschutz sowie Landschaftsschutz und der Ausbau erneuerbarer Energien kommen sich immer wieder in die Quere.