In Freiburger und Walliser Läden wird Maskenpflicht eingeführt

Die Maskenpflicht in Läden kommt auch in den Kantonen Freiburg und Wallis. In Freiburg gilt sie ab Freitag, im Wallis ab Montag.

Nach mehreren anderen Kantonen hat nun auch die Freiburger und Walliser Regierung eine Maskentragpflicht in Läden verfügt. (Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Maskenpflicht im Kanton Freiburg gilt ab kommendem Freitag.
  • Das hat die Kantonsregierung heute bekannt gegeben.

Im Kanton Freiburg gilt ab Freitag für Personen ab zwölf Jahren in Läden eine Maskenpflicht. Das hat die Kantonsregierung beschlossen. Auch das Verkaufspersonal muss eine Gesichtsmaske tragen, sofern es nicht durch eine Scheibe geschützt ist.

Angestellte in Bars müssen auch Masken tragen

Für das Servicepersonal in Restaurants, Bars und Diskotheken gilt ebenfalls eine Maskentragpflicht, wie einer Mitteilung der Freiburger Kantonsverwaltung vom Mittwoch zu entnehmen ist.

In einigen Kantonen gilt bereits eine Maskenpflicht für Läden. - Keystone

Personen, welche in einem Restaurant oder einer Bar innerhalb eines Geschäfts sitzen, müssen hingegen keine Maske tragen.

Der Freiburger Staatsrat begründet die Massnahmen mit den in letzter Zeit stark angestiegenen Zahl von Infektionen mit dem Coronavirus.

Auch im Wallis gilt ab nächster Woche Maskenpflicht in Geschäften

Der Kanton Wallis führt ab nächstem Montag ebenfalls eine Maskenpflicht in Geschäften und Läden ein. Diese gilt für Personen ab dem 12. Altersjahr, wie die Kantonsregierung bekanntgegeben hat.

Die Maskenpflicht gilt demnach auch in geschlossenen Bereichen von Bahnhöfen. Das Personal in den Geschäften ist von der Pflicht befreit, wenn zum Schutz Glasvorrichtungen oder ähnliches vorhanden ist. In Restaurants und Bars gilt die Maskenpflicht hingegen nicht.

Bereits mehrere Kantone haben eine Maskentragpflicht in Läden beschlossen, zuletzt der Kanton Zürich. Dort gilt ab Donnerstag eine solche Pflicht für Läden in Innenräumen. «Maske auf» in Geschäften heisst es bereits in den Kantonen Basel-Stadt, Waadt, Genf, Jura und Neuenburg.