Migros: Weniger drin, gleicher Preis – Toast sorgt für Verwirrung

Ein Migros-Kunde fühlt sich getäuscht: zwei Toastbrot-Packungen mit unterschiedlichem Inhalt, aber zum gleichen Preis. Irreführend oder legal?

Dieses Regal in der Migros sorgt bei einem Nau.ch-Leser für Unmut: Unten gibts zwei Packungen Toast für 2.20 Franken (1 + 1 gratis). Oben nur eine – zum gleichen Preis. - Nau.ch-Leserreporter

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Berner Migros verkauft eine Packung Toastbrot zum gleichen Preis wie zwei.
  • Ein Nau.ch-Leser und Migros-Kunde fühlt sich dadurch in die Irre geführt.

Nau.ch-Leser Ulrich M.* steht vor dem Brotregal in der Migros an der Kramgasse in Bern. Er schnappt sich eine Packung Vollkorntoast mit 280 Gramm Inhalt.

Bevor er weiterzieht, fällt ihm eine weitere Packung auf. Gleiches Brot, aber viel mehr drin: 600 Gramm. Doch: Auch diese kostet 2.20 Franken – obwohl mehr als doppelt so viel Brot drin ist.

Denn: Hierbei handelt es sich um eine Aktion (1+1 gratis) in einer Sonderpackung.

Bei der ersten Packung gilt also: weniger drin, aber gleicher Preis.

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«Beinahe hätte ich die kleinere Packung gekauft», sagt Ulrich M. Er fühlt sich getäuscht. «Ist das überhaupt legal?», fragt er sich. Besonders problematisch finde er es, dass die kleinere Packung prominenter – für ihn fast auf Augenhöhe – platziert sei als die grosse.

Auf Anfrage von Nau.ch erklärt die Migros: «Wir bieten verschiedene Aktionsverpackungen an, um unseren Kundinnen und Kunden attraktive Preise zu ermöglichen. Damit der Preisvergleich leichter fällt, geben wir auf den Preisschildern immer auch den Preis pro 100 Gramm an.»

Migros geht auf Kunden-Vorwurf nicht ein

Warum die teurere Variante prominenter platziert ist als die Aktionspackung – dazu schweigt der Detailhändler.

Doch was, wenn der Kunde den günstigeren Preis erst nach seinem Einkauf bemerkt hätte? Die Migros versichert: «Selbstverständlich ist ein Umtausch gemäss unseren Rückgabebedingungen möglich. Unser Fachpersonal in den Filialen hilft in einem solchen Fall gerne weiter.»

Recherchen von Nau.ch zeigen, dass die Produktplatzierung grundsätzlich tatsächlich zulässig ist. Ulrich M. bleibt jedoch enttäuscht: «Von der Migros wünsche ich mir hier mehr Achtsamkeit!»

* Name geändert.