Milde für Raser: Bundesgericht bremst Freiheitsstrafe aus

Ein Raser im Tessin erhält eine Geldstrafe statt Gefängnis. Das Bundesgericht bestätigt damit ein Urteil, das auf einer neuen Gesetzesregelung basiert.

Im aktuellen Fall kann sich der verurteilte Raser über ein mildes Urteil freuen. (Symbolbild) - Keystone

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Tessiner Staatsanwaltschaft im Fall eines Raserdeliktes abgewiesen. Es bestätigte damit das Urteil des Appellationsgerichts, das einem Raser eine bedingte Geldstrafe auferlegt hatte.

Der Lenker war im Jahr 2020 mit 188 km/h auf der A2 unterwegs gewesen. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit betrug 100 km/h.

Neue Regelung für Raser

Das Urteil basiert auf einer neuen Bestimmung im Strassenverkehrsgesetz, die im Oktober 2023 in Kraft trat. Die Regelung erlaubt bei Ersttätern eine Geldstrafe statt Freiheitsstrafe; Voraussetzung ist, dass keine schweren Verkehrsdelikte in den letzten zehn Jahren vorliegen.

Die neue Bestimmung gibt Gerichten mehr Ermessensspielraum. Sie können die Umstände des Einzelfalls besser berücksichtigen.

Im konkreten Fall wandelte das Appellationsgericht die Strafe der ersten Instanz um. Aus 12 Monaten bedingter Freiheitsstrafe wurden 180 Tagessätze Geldstrafe.

Ahndung von Raserdelikten in der Schweiz

Allgemein gelten strenge Regeln für Raser. Als solcher gilt, wer die Höchstgeschwindigkeit massiv überschreitet. Die Strafen reichen von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen, zusätzlich droht ein Führerscheinentzug von mindestens zwei Jahren.

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