Schweizer Beamte müssen vor US-Reise Chats löschen

Dina Müller
Dina Müller

Bern,

Wer in die USA reist, muss damit rechnen, dass elektrische Geräte durchsucht werden. Schweizer Beamte müssen alle vertraulichen Informationen vorher löschen.

Karin Kellersutter Handy
Karin Keller-Sutter an ihrem Mobiltelefon. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die US-Grenzbehörden durchsuchen regelmässig elektronische Geräte von Einreisenden.
  • Auf den Handys von Beamten befinden sich häufig vertrauliche Informationen.
  • Die Schweizer Delegation wird daher angewiesen, vor Reisen Apps und Chats zu löschen.

Am Montag beginnt in Washington die Frühjahrstagung des Internationalen Währungsfonds (IWF) und Weltbank. Zu diesem Anlass reisen zahlreiche Bundesangestellte in die USA – auch aus der Schweiz.

Aufgrund der aktuellen Grenzkontrollen stellen manche Staaten neue Weisungen für ihre Angestellten auf.

Denn: Geräte von Reisenden dürfen grundsätzlich durchsucht werden – und immer häufiger wird das in den USA durchgeführt. Dadurch könnten vertrauliche Informationen in die Hände der US-Behörden gelangen.

Massnahmen wie für China-Reisen

Die EU-Delegation soll fortan nur noch mit einem Burner-Phone in die USA reisen, wie die «Financial Times» berichtet. Das bedeutet, dass auf den Telefonen keine vertraulichen Informationen gespeichert sein sollen.

Sollte jeder seine Chats löschen, wenn er in die USA reist?

Für andere Länder sollen solche Regelungen bereits seit einiger Zeit gelten: Nämlich für China und die Ukraine. Für Reisen in die USA sind die Massnahmen allerdings wohl neu.

Schweizer Delegation löscht Mails und Chats

Die Weisungen für die Schweizer Bundesangestellten lauten ähnlich, wie die «Basler Zeitung» berichtet: Man soll die E-Mail-App der Bundesverwaltung deinstallieren, vertrauliche Chats löschen und die Threema-App mittels PIN-Code sperren.

Die Deinstallation der gesicherten E-Mail-App – und insbesondere deren Reinstallation – sei dabei mit einem ziemlichen Aufwand verbunden.

Einzig Diplomaten bleiben von dem aufwändigen Prozedere verschont. Denn: Ihr Gepäck darf nur bei begründetem Verdacht auf verbotene Gegenstände durchsucht werden.

Die Weisungen für die Schweizer Beamten sind allerdings nicht neu, und auch nicht US-spezifisch. Sie gelten für die Schweizer Delegation bereits seit längerem und für jegliche Reisen ins Ausland.

Kommentare

User #1756 (nicht angemeldet)

Was für Daten? Den Wecker auf 16:00?

User #1578 (nicht angemeldet)

Habe mir noch ein Dump Handy gekauft für die Amikontrolle.

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