Spiess-Hegglin und Ringier wegen Gewinnherausgabe vor Zuger Gericht
Zwischen Yolanda Spiess-Hegglin und Ringier kommt es am heutigen Mittwoch vor dem Kantonsgericht Zug zu einer weiteren Verhandlungsrunde.
Es geht um die Herausgabe von Gewinnen, welche das Ringier-Blatt «Blick» mit vier persönlichkeitsverletzenden Artikeln erzielt hat. Das Kantonsgericht ist in Zug in erster Instanz für Zivilsachen zuständig. Es hatte 2022 in einem wegweisenden Urteil festgestellt, dass sich die widerrechtlichen Artikel positiv auf den Absatz des «Blick» ausgewirkt hätten, und Ringier den damit erzielten Gewinn herausgeben müsse.
Dabei ist es an Spiess-Hegglin, ihren Anspruch am Gewinn zu beziffern. Das Kantonsgericht verpflichtete Ringier dazu, sämtliche Informationen zur Eruierung und Abschätzung des erzielten Gewinns offenzulegen. Es nannte dazu etwa die Anzahl Einzelverkäufe gewisser «Blick»-Nummern oder die Anzahl Geräte, von denen aus an gewissen Tagen auf Online-Artikel zugegriffen wurde.
Ringier akzeptierte das Urteil und lieferte Spiess-Hegglin Informationen. Nun werde das Gericht entscheiden, wie die Gewinnherausgabe berechnet werden solle, erklärte Spiess-Hegglin am Montag in ihrem Blog. Einem Expertenteam sei es gelungen, aufgrund der registrierten Klicks die Erlöse pro einzelnen Artikel hochzurechnen.
Bei den Artikeln ging es um Geschehnisse an der Landammannfeier im Jahr 2014. Nach der offiziellen Feier kam es zwischen der damaligen Kantonsrätin Spiess-Hegglin (damals Grüne) und einem SVP-Kantonsratskollegen zu einem Sexualkontakt.