Teenies streamen Unterricht auf Tiktok
Livestreams aus dem Unterricht sind auf Tiktok keine Seltenheit. Achtung: Wenn darauf Lehrpersonen zu sehen sind, könnte das Persönlichkeitsrechte verletzen.
Das Wichtigste in Kürze
- Scrollt man durch die Tiktok-Livestreams, stösst man auf Schülerinnen im Schulunterricht.
- Lehrpersonen könnten ohne ihre Zustimmung im Netz zu sehen sein. Das ist problematisch.
- Persönlichkeitsrechte würden so verletzt werden, warnt die oberste Lehrerin Dagmar Rösler.
Die Schülerinnen sitzen gelangweilt da. Ab und zu blicken sie in die Richtung der Lehrperson. Im Hintergrund sind weitere Schülerinnen zu sehen.
Sie beantworten Fragen – von der Lehrperson, aber auch von den Usern. Der Grund: Sie streamen gerade live auf Tiktok.
Immer wieder bleibt die Aufmerksamkeit der Schülerinnen am Handy hängen. Denn ihr Interesse gilt hauptsächlich den Kommentaren zu ihrem Tiktok-Livestream. «Wie geht es euch?», fragt etwa ein User.
Livestreams wie diese gibt es zur Genüge auf Tiktok. Während der Schulzeiten sind sie leicht zu finden.
Verstoss gegen das Gesetz
Wie es scheint, handelt es sich hauptsächlich um Klassenzimmer aus Schweizer Berufsschulen. Denn für einen Livestream auf Tiktok ist ein Mindestalter von 18 Jahren vorgeschrieben.
Der obersten Lehrerin der Schweiz, Dagmar Rösler, sind solche Vorfälle bekannt. Sie verurteilt das Livestreamen des Unterrichtes. «Das unerlaubte Filmen und Stellen ins Netz ist ein Verstoss gegen die Persönlichkeitsrechte», so Rösler zu Nau.ch.
Gerade wenn Lehrpersonen ohne deren Erlaubnis zu sehen seien, kann das Recht am eigenen Bild verletzt werden.
Es sei wichtig, dass die Schülerinnen und Schüler über die Konsequenzen ihrer Aktionen aufgeklärt werden. «Das unerlaubte Filmen kann rechtliche Folgen haben», warnt die Präsidentin des Dachverbands.
Zusätzlich blühen den Schülerinnen und Schülern Konsequenzen durch die betroffene Schule. So informiert etwa die Berufsschule KV Zürich den Lehrbetrieb und stellt eine schriftliche Ermahnung aus. Allenfalls wird gar ein gebührenpflichtiger Verweis ausgesprochen, so Rektor Christian Wölfle zu Nau.ch.
Das KV Zürich weise seine Schülerinnen und Schüler auf die rechtliche Lage hin. Die Aufklärungsarbeit wirkt offenbar: Dem Rektor ist bisher kein Fall eines Tiktok-Livestreams aus dem Unterricht bekannt.