UBI rügt Abstimmungsvorschau des SRF-«Regionaljournals» Bern
Die UBI hat Beschwerden gegen eine Abstimmungsvorschau des «Regionaljournals Bern, Freiburg, Wallis» von Schweizer Radio SRF gutgeheissen.
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat festgestellt, dass die Sorgfaltspflicht in Bezug auf die Berner Abstimmung über die Einführung der dringlichen Gesetzgebung vernachlässigt worden ist. Der Kanton Bern stimmte am 3. März über diese Änderung der Kantonsverfassung ab. Mitte Februar berichtete das Regionaljournal über die Vorlage und stellte auch einen entsprechenden Artikel online.
Wie die UBI nach der öffentlichen Beratung vom Donnerstag rügte, hatten die Sendung und der Artikel unvollständig über die Parteien im Nein-Komitee berichtet. Zudem kam nur eine Vertreterin auf Befürworterseite zu Wort und die Präsentation der Argumente beider Lager erfolgte nicht gleichwertig, wie die UBI befand.
Sorgfaltspflicht vor einer Abstimmung missachtet
Die vor einer Abstimmung bestehende erhöhte Sorgfaltspflicht sei damit missachtet worden. Die Tatsache, dass das Kantonsparlament den neuen Verfassungsartikel einstimmig angenommen hatte, rechtfertige keine Ungleichbehandlung beider Lager. Die Beschwerde gegen den Radiobeitrag hiess die UBI mit sechs zu zwei Stimmen gut, jene gegen den Online-Artikel mit fünf zu drei Stimmen.
Beschwerden gegen die Sendung «10 vor 10» von Schweizer Fernsehen SRF wegen eines Beitrags über das Internetfernsehen «Klagemauer.TV» wies die Beschwerdestelle hingegen ab. «Klagemauer.TV» und eine Publikumsbeschwerde bemängelten, dass das Internetfernsehen als «Fake News Fabrik» bezeichnet wurde.
UBI: Mindestanforderungen an Sachgerechtigkeit erfüllt
Die Redaktion holte aber Reaktionen des Senders ein. Da dessen Vertreter sich vor der Kamera nicht äussern wollten, blendete sie schriftliche Stellungnahmen ein. Damit sei den Mindestanforderungen an die Sachgerechtigkeit Genüge getan, urteilte die UBI.
Auch eine Beschwerde gegen einen Beitrag des italienischsprachigen Radios RTI über Rechtsextremismus bei der deutschen Polizei wies die Beschwerdeinstanz ab. Auf eine Beschwerde gegen einen Online-Artikel im Zusammenhang mit den Missbrauchsvorwürfen in der Abtei St-Maurice VS trat sie auf formalen Grünen nicht ein.